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Neues Geriatrie- und Demenzkonzept für den Kanton Thurgau genehmigt

Mit dem neuen Geriatrie- und Demenzkonzept wird die Grundlage für die Entwicklung einer bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung der alten und hochaltrigen Bevölkerung im Kanton Thurgau geschaffen. Im Konzept, das vom Regierungsrat genehmigt worden ist, wird die Versorgungsstrategie über die nächsten Jahre aufgezeigt. Kernanliegen sind zweckdienliche Strukturen, geklärte Abläufe und Koordination sowie die interprofessionelle Zusammenarbeit.

Neues Geriatrie- und Demenzkonzept für den Kanton Thurgau genehmigt

Mit dem neuen Geriatrie- und Demenzkonzept wird die Grundlage für die Entwicklung einer bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung der alten und hochaltrigen Bevölkerung im Kanton Thurgau geschaffen. Im Konzept, das vom Regierungsrat genehmigt worden ist, wird die Versorgungsstrategie über die nächsten Jahre aufgezeigt. Kernanliegen sind zweckdienliche Strukturen, geklärte Abläufe und Koordination sowie die interprofessionelle Zusammenarbeit.

Aufgrund der demografischen Entwicklung leben auch im Kanton Thurgau immer mehr alte und kranke Menschen. Bis zum Jahr 2030 ist im Kanton von einer Zunahme der 80-Jährigen und Älteren um über 80 Prozent auszugehen, die Zahl aller Menschen mit Demenz steigt voraussichtlich um 66 Prozent auf etwa 6200 Personen. Damit nehmen die Leistungen, der Personalbedarf und letztlich die notwendigen finanziellen Mittel für Betreuung und Pflege stark zu.

Das Geriatrie- und Demenzkonzept baut auf fünf Handlungsfeldern auf. Es sind dies «Autonomie und Selbständigkeit zu Hause», «Früherkennung, Triage und ambulante Akuttherapie», «stationäre geriatrische Akuttherapie und Rehabilitation», «ambulante und stationäre Angebote im Langzeitbereich» sowie «Fachkompetenz zu Geriatrie und Demenz».

Ein erstes Handlungsfeld hat zum Ziel, die Selbständigkeit der Betroffenen so lange als möglich zu erhalten. Durch Beratung sollen diese Menschen befähigt werden, ihre Autonomie zu erhalten bzw. zu verbessern. Ebenso gilt es, die pflegenden und betreuenden Angehörigen bei ihren Aufgaben zu unterstützen. Behandlungen sollen das Ziel haben, die Selbständigkeit rasch wieder herzustellen. Aufgabe des Kantons in diesem Bereich ist es, entsprechende Angebote zu fördern. Ebenso sollen die Ressourcen zielgerichtet eingesetzt werden. Das soll durch ein rasches und sicheres Erkennen der Problemlage, durch das sogenannte «Screening», geschehen. Anschliessend soll angemessen gehandelt und die Patientinnen und Patienten sollen am richtigen Ort behandelt werden. Im Weiteren sollen die altersmedizinischen Kernkompetenzen Geriatrie, Gerontopsychiatrie und geriatrische Traumatologie (Unfallchirurgie) gebündelt und koordiniert werden.

Der Demenz soll in der Grundversorgung eine stärkere Beachtung geschenkt werden, und es sollen spezielle Angebote bei Demenz zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören die Information und Beratung zum Thema Demenz sowie die Früherkennung, Akuttherapie und Krisenintervention. Ebenso sollen ambulante und stationäre Angebote im Langzeitbereich ausgebaut werden. Dazu gehören unter anderem das Weiterführen der regionalen Spitexentwicklung, die wirksame Entlastung der Angehörigen und der Ausbau an Tagesplätzen. Weitere Schwerpunkte sind die Gewährleistung einer angemessenen Finanzierung der Leistungen für Menschen mit Demenz, die Sicherstellung der Kompetenzen in der Demenzversorgung und die Prävention im Bereich der Demenzerkrankungen.

Nach einem externen Vernehmlassungsverfahren und einer Anhörung aller massgeblichen Institutionen und Parteien wurde das Konzept gestrafft und weiteren Anliegen Rechnung getragen. So wird den Bedenken bezüglich der Kostenfolgen mit einer sorgfältigen Etappierung begegnet. Doppelspurigkeiten werden vermieden, indem die Themen Geriatrie und Demenz konsequent in einem Konzept zusammengeführt werden. Zudem soll Demenz in einem integrierten Ansatz behandelt werden, das heisst, dass die Situation auf der physischen, psychischen, kognitiven, sozialen und pflegerischen Ebene erfasst wird. Alles in allem wurde dem Konzept in der Vernehmlassung grossmehrheitlich zugestimmt.

Die Kosten für die Umsetzung des Konzepts betragen in den Jahren 2016 - 2020 für den Kanton maximal rund 3,3 Millionen Franken pro Jahr, wovon 2,4 Millionen Franken auch nach 2020 wiederkehrend sind. Sie werden in den Budgetprozessen jährlich vom Regierungsrat und Grossen Rat festgesetzt und müssen je nach Finanzlage  angepasst werden. Umgekehrt wird von der Umsetzung des Konzepts eine spürbare Entlastung in der Nachfrage nach Pflegeheimbetten erwartet, was zu wesentlichen Kosteneinsparungen führen wird.

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