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Nur noch 30 Aussenparkplätze möglich

Der Bau von flächenintensiven Aussenparkplätzen soll beschränkt werden. Diese Änderung im Planungs- und Baugesetz (PBG) schlägt der Regierungsrat dem Grossen Rat vor. Der Vorschlag basiert auf der Motion «Verdichtet bauen – auch bei Parkplätzen». Die geplante Bestimmung gegen die Baulandhortung hat der Regierungsrat nach der Vernehmlassung zurückgestellt.

Nur noch 30 Aussenparkplätze möglich

Der Bau von flächenintensiven Aussenparkplätzen soll beschränkt werden. Diese Änderung im Planungs- und Baugesetz (PBG) schlägt der Regierungsrat dem Grossen Rat vor. Der Vorschlag basiert auf der Motion «Verdichtet bauen – auch bei Parkplätzen». Die geplante Bestimmung gegen die Baulandhortung hat der Regierungsrat nach der Vernehmlassung zurückgestellt.

Im Februar 2013 wurde im Grossen Rat ein Vorstoss eingereicht, der verlangt, dass das PBG so geändert wird, dass Parkierungsanlagen bei verkehrsintensiven Einrichtungen sowie bei Einkaufszentren, Freizeitanlagen und Verwaltungen maximal 30 ebenerdige Parkfelder umfassen dürfen. Weitere Parkplätze müssen in Tiefgaragen oder Parkplätzen im geplanten Gebäude erstellt werden. Begründet wurde der Vorstoss im Wesentlichen damit, dass grossflächige Parkplätze «unter freiem Himmel» eine Verschwendung von Flächen im Siedlungsgebiet seien und dem Grundsatz des verdichteten, bodensparenden Bauens widersprächen. Zudem schadeten überdimensionierte Parkplatzanlagen dem Ortsbild und der Attraktivität der Landschaft. Im Februar 2014 hiess der Grosse Rat den Vorstoss gut und gab damit dem Regierungsrat den Auftrag, einen entsprechenden Gesetzestext zu erarbeiten.

Übergangsbestimmungen wurden angepasst

Im November 2015 hat der Regierungsrat seinen Vorschlag in die Vernehmlassung gegeben. Insgesamt erhielt der Regierungsrat während der Vernehmlassung 58 Antworten, die meisten von Gemeinden, politischen Parteien sowie Vereinen und Verbänden. Die eingegangenen Stellungnahmen präsentierten sich sehr uneinheitlich. Die meisten Vorschläge konnte der Regierungsrat allerdings nicht in seinen Entwurf aufnehmen, da die Gesetzesänderung dann nicht mehr im Sinne der Motion erfolgen würde. Einzig die Übergangsbestimmungen wurden nach der Vernehmlassung angepasst. So müssen Parkierungsanlagen, die bereits vor der Gesetzesänderung in einem rechtskräftig gewordenen oder in einem hängigen Sondernutzungsplan festgelegt sind, nicht nach den neuen Bestimmungen im PBG erstellt werden.

Nebst der Einschränkung beim Bau von flächenintensiven Aussenparkplätzen gab der Regierungsrat im November noch eine zweite Änderung im PGB in die Vernehmlassung, die Bestimmung gegen die Baulandhortung. Die geplante Massnahme, dass Gemeinden als Mittel gegen die Baulandhortung das Recht erhalten, nicht bauwilligen Eigentümern ihre Grundstücke zwangsweise abzukaufen, wurde nach der Vernehmlassung aber zurückgestellt.

Gesetzestext Änderung im Planungs- und Baugesetz (PBG)   [PDF, 527 KB]

Erläuternder Bericht Änderung im Planungs- und Baugesetz (PBG)  [PDF, 4.00 MB]