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Leistungsvereinbarung zu flankierenden Massnahmen unterzeichnet

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat einer Vereinbarung mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft für den Vollzug der flankierenden Massnahmen im Bereich der tripartiten Kommissionen (TPK) zugestimmt. In dieser Vereinbarung wird die Inspektionstätigkeit zu den flankierenden Massnahmen geregelt.

Im Hinblick auf den Vollzug der flankierenden Massnahmen schliesst der Bund mit den Kantonen Leistungsvereinbarungen ab. Sie setzen den Rahmen für die vom Kanton vorzunehmende Inspektionstätigkeit und regelt die entsprechende finanzielle Abgeltung durch den Bund. Ebenso wird darin vereinbart, wie die Aus- und Weiterbildung der Inspektoren, die Berichterstattung und die Evaluation der Zielerreichung zu erfolgen hat. In der Startphase des ersten Jahres (ab 1. Juli 2006) sollen mit der Leistungsvereinbarung Erfahrungen gesammelt und diese im Herbst des nächsten Jahres für die Erarbeitung einer neuen Leistungsvereinbarung ausgewertet werden.

Aufgrund der Basisberechnungen des Bundes und der anschliessend vom Kanton erfolgten Beurteilung der spezifischen arbeitsmarktlichen Gegebenheiten sind ab 1. Juli bis 31. Dezember 2006 für den Kanton Thurgau 500 Kontrollen festgelegt worden. Kontrolliert werden entsandte Arbeitnehmer in Branchen, in denen kein Gesamtarbeitsvertrag besteht; Arbeitnehmende bei Arbeitgebern in der Schweiz in Branchen, in denen kein Gesamtarbeitsvertrag besteht; Arbeitnehmende bei Arbeitgebern in der Schweiz, in denen kein Normalarbeitsvertrag besteht, und schliesslich bei selbständigen Dienstleistungserbringern in Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag. Der Bund übernimmt 50 Prozent der Lohnkosten der Inspektoren.

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