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Gesamterneuerungswahlen in den Gemeinden

Die Gesamterneuerungswahlen in den Thurgauer Gemeinden finden in der Zeit vom 26. November 2006 bis zum 31. Mai 2007 statt. Das hat der Regierungsrat beschlossen.

Am 1. Juni 2007 beginnt eine neue vierjährige Amtsdauer der Behörden der Politischen Gemeinden und der Bürgergemeinden des Kantons Thurgau. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Erneuerungswahlen durchgeführt sein. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat angeordnet, dass die entsprechenden Wahlen zwischen dem 26. November 2006 und dem 31. Mai 2007 durchgeführt werden müssen. Die genauen Wahltermine werden von den Gemeinden festgelegt. Der Regierungsrat weist die Gemeinden darauf hin, dass am 26. November 2006 und am 11. März 2007 voraussichtlich die Verbindung mit einer eidgenössischen Volksabstimmung möglich ist. Es handelt sich dabei um Blanko-Abstimmungsdaten des Bundesrates.

Im Weiteren hält der Regierungsrat fest, dass Majorzwahlen an der Urne so anzusetzen sind, dass ein allfälliger zweiter Wahlgang mit dem nötigen zeitlichen Abstand vom ersten vor Ende Mai 2007 durchgeführt werden könnte. Und schliesslich macht der Regierungsrat darauf aufmerksam, dass Gemeindewahlen nur dann an der Urne durchgeführt werden dürfen, wenn die Gemeindeordnung dies ausdrücklich vorsieht.