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Vereinbarung der KKJPD und der Universität Freiburg

Der Regierungsrat hat der Vereinbarung der KKJPD (Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren) und der Universität Freiburg i.Ue. über die Dienstleistungen des Instituts für Föderalismus zugestimmt. Es geht dabei um Dienstleistungen im Bereich des kantonalen und interkantonalen Rechts. Die neue Vereinbarung löst den geltenden Vertrag aus dem Jahr 1985 ab. Gemäss neuer Vereinbarung hat der Kanton Thurgau einen jährlichen Beitrag von knapp 6000 Franken zu entrichten.

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