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Verordnung über Massnahmen gegen die Schwarzarbeit werden begrüsst

Im Grundsatz ist der Regierungsrat des Kantons Thurgau mit der vorgeschlagenen Verordnung zum Bundesgesetz über Massnahmen gegen die Schwarzarbeit einverstanden. Doch regt er an, das Gesetz erst auf das Jahr 2008 in Kraft zu setzen, damit noch genügend Zeit für die Anpassung an kantonale Gesetze bleibt. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort zu Handen des Bundes.

Die über Jahre hinweg dauernden Vorarbeiten zur Regelung der Bekämpfung der Schwarzarbeit haben gezeigt, dass zwar die heutige materielle Gesetzgebung ausreichend ist, soweit sie die Schwarzarbeit verbietet, dass aber der Vollzug problematisch ist. Der Begriff der Schwarzarbeit umfasst zahlreiche Sachverhalte (wie die versteckte Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmenden, die Verletzung der Meldepflicht beim Fiskus in Bezug auf gewinnbringende Aktivitäten oder die Verletzung der Meldepflicht bei den Sozialversicherungen betreffend Arbeitnehmende), die in einer Vielzahl von Gesetzen mit unterschiedlichen Vollzugsbehörden geregelt sind. Wegen der zerstreuten Ressourcen und deren mangelnder Koordination ist ein effizienter Vollzug erschwert und das Ausmass der Schwarzarbeit bleibt schwer abzuschätzen. Um diese Lücken zu schliessen, hatte der Bundesrat im Januar 2002 dem Parlament einen Gesetzesentwurf unterbreitet. Am 17. Juni 2005 wurde das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit angenommen.

Das nun vorliegende Massnahmenpaket sieht vier Kategorien vor: Administrative Erleichterungen bei den Sozialversicherungen und bei der Quellensteuer durch Einführung eines vereinfachten Abrechnungsverfahrens für kleinere unselbständige Tätigkeiten (z.B. im Haushalt oder vorübergehende Tätigkeiten). Die Verpflichtung der Kantone, ein kantonales Kontrollorgan mit verstärkten Kompetenzen zu bezeichnen. Die Pflicht zum Austausch der Ergebnisse der Kontrollen bei Arbeitgebern unter den beteiligten Behörden und Organen und verstärkte Sanktionen (Ausschluss vom öffentlichen Beschaffungswesen und Streichung oder Kürzung von öffentlichen Finanzhilfen).

Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich diesen Verordnungsentwurf. Seiner Meinung nach beschränkt er sich auf die Regelung einiger weniger Punkte. Trotzdem werde es aber notwendig sein, auf Weisungsebene weitere Regelungen zu treffen, um einen einheitlichen Vollzug sicherzustellen. Nicht einverstanden ist der Regierungsrat hingegen mit der geplanten Inkraftsetzung des Gesetzes und der Verordnung auf den 1. Januar 2007. Die Zeit reiche nicht aus, um die notwendigen Gesetzesanpassungen auf kantonaler Ebene zu erlassen. So müsse wegen der vorgesehenen Quellensteuer nicht nur für Ausländer, sondern auch für Schweizer das kantonale Steuergesetz entsprechend angepasst werden. Er beantragt deshalb, die Erlasse erst auf den 1. Januar 2008 in Kraft zu setzen.

Vernehmlassungsantwort Schwarzarbeit  [PDF, 90.0 KB]