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Kein zusätzlicher Schutz vor Schmarotzer-Marketing

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist gegen eine Anpassung des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb zum Schutz gegen das sogenannte Schmarotzer-Marketing. Der Bund wolle lediglich einen entsprechenden Wunsch des europäischen Fussballverbands UEFA erfüllen, der zu mehr Gerichtsverfahren und so zu mehr Kosten für die Kantone führen würde. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort zu Handen des Bundes.

Mit der Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beabsichtigt der Bund, einen neuen Spezialtatbestand gegen unlauteres Ambush-Marketing, auch Trittbrettfahrer- oder Schmarotzer-Marketing genannt, zu schaffen. Unter dieser Marketing-Methode versteht man ein Verhalten, das vom Organisator eines Anlasses nicht befugt ist und mit dem ein werbetreibendes Unternehmen bewusst eine Verbindung zum Anlass anstrebt, um davon ohne eigene Leistung zu profitieren. Als Beispiele erwähnt der Bund, dass beim Confederations-Cup 2005 ein Zeppelin mit Werbung eines nicht offiziellen Partners über dem Stadion kreiste, dass bei der Olympiade 1996 ein Athlet an einer Pressekonferenz auffallende Kontaktlinsen mit dem Logo eines Nichtsponsors trug oder dass an den gleichen Spielen eine Telekommunikationsgesellschaft, die nicht Sponsor war, in Inseraten eine abgeänderte Form der olympischen Ringe verwendete.

Unmittelbarer Anlass für die UWG-Änderung ist gemäss Bund die Durchführung der Fussball-Europameisterschaft 2008, in deren Zusammenhang mit einem vermehrten Einsatz dieser Marketingmethode zu rechnen ist. Der vorgesehene Tatbestand hätte aber einen allgemein gültigen Charakter. Er wäre auf kulturelle, wirtschaftliche, sportliche und sonstige Grossanlässe anwendbar.

Nach Ansicht des Regierungsrates ist ein solcher neuer Tatbestand aber unnötig, weil das geltende Markenrecht und das heutige UWG in bewährter Weise regeln, wie weit sich ein Dritter an die Marken, die Werbung und den Marktauftritt eines anderen annähern darf. Grundlagen für die vorgeschlagene Gesetzesanpassung seien denn auch nicht vorgängige Notwendigkeitsabklärungen innerhalb der Bundesverwaltung, sondern Wünsche der UEFA, also des europäischen Fussballverbands. Es sei die Absicht der UEFA mit einem Verbot des Schmarotzer-Marketings die Fussball-Europameisterschaft 2008 in der Schweiz und Österreich noch stärker unter ihre Kontrolle zu bringen. Die ohnehin bestehende Marktmacht der Organisatoren von Sport-Grossveranstaltungen würde durch eine solche Normierung zementiert, was zu einer weiteren Kostensteigerung für Sponsoren und Fernsehanstalten führen würde. Überdies würde eine solche Regelung eine Zunahme von Gerichtsverfahren auslösen, was mit entsprechenden Aufwendungen für die Kantone verbunden wäre. Beides liege nicht im Interesse der Schweiz, so der Regierungsrat weiter. Nachdem das Gemeinwesen und somit die Steuerzahlerinnen und -zahler für die Sicherheitsbemühungen an der EURO 08 bekanntlich schon sehr hohe Kosten zu tragen hätten, seien weitere Massnahmen zu Lasten des Staates unerwünscht.

Vernehmlassungsantwort unlauterer Wettbewerb  [PDF, 44.0 KB]