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Änderung des Gesetzes über Strassen und Wege

Der Regierungsrat setzt eine Änderung des Gesetzes über Strassen und Wege auf den 1. Juli 2006 in Kraft. Der Grosse Rat hat das Geschäft an seiner Sitzung vom 1. März 2006 verabschiedet, die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Mit der neuen Bestimmung geht der Nettoaufwand des betrieblichen Strassenunterhaltes voll zu Lasten der Spezialfinanzierung. Bisher wurden jährlich gegen drei Millionen Franken dafür aus allgemeinen Staatsmitteln aufgebracht. Die übrigen Infrastrukturkosten für den kantonalen Strassenbau werden vollständig über die zweckgebundenen Mittel der Spezialfinanzierung wie Treibstoffzölle, LSVA usw. gedeckt. Künftig werden die Gesamtkosten für den betrieblichen Unterhalt der Spezialfinanzierung belastet werden. Damit kann der Staatshaushalt ab dem Jahr 2007 um zwei bis drei Millionen Franken entlastet werden.