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Mit Bundesgesetz über Produktsicherheit einverstanden

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit der Umgestaltung des bisherigen Bundesgesetzes über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten zu einem Bundesgesetz über die Produktsicherheit einverstanden. Dies teilt er in seiner Vernehmlassungsantwort mit.

Das Bundesgesetz vom 19. März 1976 über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten soll revidiert und zum Bundesgesetz über die Produktsicherheit umgewandelt werden. Ziel ist eine Anhebung des Schutzniveaus sowie eine Angleichung an die Richtlinien der EU über die allgemeine Produktsicherheit. Dies in der Absicht, dass eurokompatible Lösungen sowohl im Interesse der Hersteller als auch der Anwender liegen.

Der Regierungsrat begrüsst das Vorhaben des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements. Die Umgestaltung des bisherigen Bundesgesetzes ermögliche den Herstellern, sowohl für den Schweizer Markt als auch für den EU- und EWR-Raum, nach den gleichen Sicherheitsstandards zu produzieren. Dies dürfte nach Ansicht der Thurgauer Regierung auch zu einem Abbau von möglichen Wettbewerbsnachteilen führen. Andererseits gelangten die Schweizer Anwender in den Genuss des gleichen Sicherheitsniveaus wie im EU-Raum.

Vernehml_Produktsicherheit.pdf  [PDF, 93.0 KB]