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Gegen zentralistische Regelung im öffentlichen Veterinärdienst

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt die vom Bund vorgeschlagenen Neuerungen im öffentlichen Veterinärdienst als zu zentralistisch ab. Die Änderungen in der Tierseuchenverordnung werden dagegen mehrheitlich begrüsst, wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort mitteilt.

Mit der neuen Verordnung über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärdienst will der Bund eine ganzheitliche Regelung zur Ausbildung für alle Personen im öffentlichen Veterinärdienst erreichen. Ziel ist es, dass die anspruchsvollen und vielfältigen Aufgaben im öffentlichen Veterinärdienst von Personen mit vertiefter Aus- und Weiterbildung übernommen werden, die den internationalen Ansprüchen genügt. Zudem soll die Tierseuchenverordnung in mehreren Punkten geändert werden. Betroffen sind insbesondere die seuchenpolizeilichen Pflichten im Viehhandel, die Kodavet-Datenbank (Daten innerhalb des Veterinärdienstes Schweiz), den Equidenpass (Anwendung von Arzneimitteln bei Pferden), Massnahmen zur Bekämpfung der Schweinekrankheit PRRS und sowie die Überführung der getroffenen Sofortmassnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest in ordentliches Recht.

Der Regierungsrat lehnt die vorgeschlagene Verordnung ab, weil sie die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärdienst zu zentralistisch regelt und den Kantonen zu wenig eigenen Gestaltungsraum belässt. Er vertritt entschieden die Meinung, dass sich der Bund auf übergeordnete Regeln beschränken und die Umsetzung den Kantonen überlassen solle. Der Thurgau hat gemäss Regierungsrat den öffentlichen Veterinärdienst bereits weitgehend professionalisiert. 2002 wurden vermehrt amtliche Aufgaben dem Veterinäramt übertragen, die vorher von Bezirkstierärzten im Nebenamt ausgeführt wurden. Für die Übernahme neuer Aufgaben wurden im Veterinäramt fast drei neue Vollzeitstellen für Tierärzte geschaffen. Der Thurgau strebe an, den eingeschlagenen Weg zur Professionalisierung nach den eigenen Vorstellungen konsequent und ohne Zeitdruck weiter zu verfolgen, schreibt der Regierungsrat.

Im Bereich des Schlachtgewerbes zeichnen sich gemäss Thurgauer Regierung in den nächsten Jahren tiefgreifende betriebliche Umstrukturierungen ab. Der mit der Verordnung angestrebte Systemwechsel sei darum mit beträchtlichen Schwierigkeiten verbunden. Aufgrund der vielen kleinen und weiträumig verteilten Schlachtlokale, die aus organisatorischen Gründen alle zum gleichen Zeitpunkt schlachten wollten, sei ein Mindestbeschäftigungsgrad von 30 Prozent im Bereich der amtlichen Fleischkontrollen nur schwer zu realisieren. Zudem wäre mit grossem Widerstand zu rechnen, wenn der Staat zur Koordination seiner Kontrolltätigkeit Schlachtzeiten anordnen würde. Um Anpassungen zu erleichtern, müssten die Übergangsfristen und die Zulassungskriterien für Kontrollpersonen geändert werden. Aus Ressourcengründen sei es zwingend notwendig, dass Kontrollen in der Primärproduktion und im Tierschutzbereich auch von Nichtakademikern ausgeführt werden könnten.

Wenn der Bund die Aus- und Weiterbildung fordere und organisiere, müsse er auch allein für die Kosten aufkommen, schreibt der Regierungsrat. Durch den Systemwechsel im öffentlichen Veterinärdienst rechnet der Thurgau mit Mehrausgaben in der Umstellungsphase von rund 100 000 Franken.

Mit den in der Tierseuchenverordnung vorgesehenen neuen Bestimmungen zur Geflügelpest und mit den Massnahmen zur Bekämpfung der Schweinkrankheit PRRS erklärt sich die Thurgauer Regierung einverstanden. Bei der Veterinärdienst-Datenbank Kodavet müsse es weiterhin möglich sein, dass die Kantone eine andere Software benutzen könnten. Die Einführung einer eindeutigen Identifikation von Pferden wird zwar begrüsst, statt eines Pferdepasses sollte aber ein System wie bei der Kennzeichnung und Registrierung von Hunden eingeführt werden. Durch die Ausstellung von zwei Pässen könnten sonst Tierhalter die Bestimmungen der Tierarzneimittelverordnung weiterhin umgehen. Auf die angeregte Bestimmung über den Viehhandel schliesslich soll im jetzigen Zeitpunkt verzichtet und die entsprechende Gesetzesrevision abgewartet werden.

Vernehml_Veterinärdienst.pdf  [PDF, 291 KB]