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Neue Integrationsangebote für Jugendliche von 12 – 24 Jahren

Auf den 1. August 2017 wird im Kanton Thurgau die Umsetzung neuer Integrationskurse für Menschen mit einem Migrationshintergrund geplant. Zielgruppe sind Personen im Alter zwischen 12 und 24 Jahren. Schwerpunkte der Kurse sind Deutschunterricht und Allgemeinbildung. Mit diesem Angebot wird − gestützt auf das kantonale Integrationsprogramm (KIP) − auf die zunehmende Anzahl von Asylsuchenden reagiert.

Das neue Angebot umfasst insgesamt vier aufeinander abgestimmte Kurse, die eine ganzheitliche Bildung, unter Berücksichtigung der Sprache, Kultur und allgemeiner Fachbereiche, mit Hinführung auf die berufliche Grundbildung zum Ziel haben. Bis zum Alter von 16 Jahren (obligatorisches Schulalter) können Jugendliche den Integrationskurs 1a besuchen. Da die Zuständigkeit für den obligatorischen Grundschulunterricht bei den Schulgemeinden liegt, soll die Verantwortung und Durchführung dieser regional geplanten Kurse bei ihnen liegen. Die Schulgemeinden veranlassen auch die entsprechende Zuweisung. Der Kanton beteiligt sich an den Kosten. Im Rahmen dieser Integrationskurse 1a werden insbesondere die deutsche Sprache sowie die hiesige Kultur näher gebracht. Personen von 17 – 24 Jahren werden im Integrationskurs 1b vor allem in Deutsch und der Bewältigung des Alltags geschult. Der Integrationskurs 2 hat nebst der Sprache auch andere Fächer zum Gegenstand. Im Integrationskurs 3 werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer schulisch wie praktisch gezielt auf eine Berufslehre vorbereitet.

Die Integrationskurse sind so aufeinander abgestimmt, dass keine Doppelspurigkeiten oder unklare Profile entstehen. Zudem ermöglicht diese Abstimmung, dass ein Wechsel vom einen Kurs zum nächsten jederzeit möglich ist, wenn die Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Zur konkreten Vorbereitung und Umsetzung des Angebots wird eine Arbeitsgruppe unter Einbezug der verschiedenen Akteure eingesetzt. Geplant ist die Umsetzung auf den 1. August 2017. Die Gesamtkosten für die Kurse belaufen sich auf rund 3,2 Millionen Franken. Zusätzliche Beiträge ausserhalb des ordentlichen Finanzierungsmechanismus leisten nebst dem Bund das Amt für Volksschule (Beitragsgesetz), das Migrationsamt sowie das Amt für Wirtschaft und Arbeit. Kosten müssen aber auch von den Bestellern, z.B. von den Politischen Gemeinden übernommen werden.