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Mit der Verordnungsänderung über Waffen, Waffenzubehör und Munition einverstanden

Der Regierungsrat ist mit der vom eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement vorgeschlagenen Verordnungsänderung über Waffen, Waffenzubehör und Munition einverstanden. Damit werden die waffenrechtlichen Vorschriften des Schengen-Abkommens in schweizerisches Recht umgesetzt.

Mit der vorliegenden Revision werden Anpassungen auf Verordnungsstufe vorgenommen, nachdem die waffenrechtlichen Vorschriften des Schengen-Besitzstandes (Waffenrichtlinie) per Bundesbeschluss ins schweizerische Recht aufgenommen wurden. Die Änderung der Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition beschränkt sich auf jene Aspekte, die zur Umsetzung der Mindestvorgaben von Schengen zwingend erforderlich sind. Die hängige «nationale» Waffengesetzrevision ist davon nicht betroffen.

Der Regierungsrat ist mit der Verordnungsänderung grundsätzlich einverstanden .

Vernehmlassungsantwort Waffen  [PDF, 1.00 MB]