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Verfahren vor Obergericht sollen beschleunigt werden

Aufgrund der generellen Leistungsüberprüfung hatte das Departement für Justiz und Sicherheit mehrere Vorschläge zur Kosteneindämmung im Bereich der Zivil- und Strafprozessordnung gemacht. In der Vernehmlassung wurden vor allem Kostensenkungsmassnahmen bei den Bezirksgerichten klar abgelehnt. Deshalb schlägt der Regierungsrat dem Grossen Rat in einer Botschaft nun lediglich noch zwei Anpassungen beim Obergericht vor.

Der Regierungsrat gab im Herbst des vergangenen Jahres einen Vorschlag in die Vernehmlassung, bei den Bezirksgerichten den Spruchkörper auf eine Dreierbesetzung zu reduzieren. Bei den Bezirksgerichten sollte generell auf das Fünfergremium verzichtet werden. Im Weiteren sollte mit einer Vereinfachung des Berufungsverfahrens vor Obergericht eine gewisse Verkleinerung des Administrativaufwandes erreicht werden. Schliesslich schlug er vor, die Spruchgebühren beim Obergericht und dessen Präsidium anzupassen.

In den Vernehmlassungsantworten wurde die vorgeschlagene Abschaffung der Bezirksgerichtlichen Kommissionen und die damit einhergehende Erweiterung der Spruchkompetenzen für die Einzelrichter an den Bezirksgerichten von einer grossen Mehrheit abgelehnt. Angesichts dieser klaren Haltung im Vernehmlassungsverfahren verzichtet der Regierungsrat zur Zeit auf die vorgeschlagenen Organisationsänderungen im Bereich der Bezirksgerichte.

Die beiden Bereiche «Vereinfachung des Berufungsverfahrens vor Obergericht» und «Anpassung der Gebührensätze beim Obergericht» schlägt der Regierungsrat hingegen dem Grossen Rat mit gewissen Modifikationen gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf zur Umsetzung vor. Seiner Ansicht nach kann mit der Vereinfachung des Berufungsverfahrens der Administrativaufwand gesenkt und das Verfahren beschleunigt werden. Bezüglich Gebührenansätze hält der Regierungsrat fest, dass die Gebührenansätze für Urteile der Bezirksgerichte im Jahr 2000 deutlich angehoben worden seien, dass aber demgegenüber die Ansätze für Beschlüsse des Obergerichts nicht angepasst worden seien. Das führe dazu, dass die Gebührenansätze bei den unteren Instanzen zum Teil höher seien als beim Obergericht. Aus diesem Grund wird eine Verdoppelung des unteren und oberen Gebührenrahmens vorgeschlagen.

Ferner schlägt der Regierungsrat vor, diese Gesetzesvorlage dazu zu benutzen, um in der Zivil- sowie in der Strafprozessordnung die notwendigen Anpassungen bezüglich des neuen Bundesgesetzes über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare vorzunehmen. Dabei geht es vor allem darum, gleichgeschlechtliche Paare den Ehegatten gleichzustellen. Das betrifft unter anderem die Eheschutzbestimmungen sowie das Zeugnisverweigerungsrecht. Das Partnerschaftsgesetz wird am 1. Januar 2007 in Kraft treten.