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Sportlerförderung 2006: Gegen die Abwanderung von Spitzensportlern

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau stellt für das Jahr 2006 einen Rahmenkredit von 95 000 Franken für die Sportlerförderung zur Verfügung. Damit soll die Abwanderung von Leistungsträgerinnen und -trägern gebremst werden.

Die Sportlerförderung unterstützt Vereine, damit sie den Sportlerinnen und Sportlern ein geeignetes Umfeld für den Leistungssport bereitstellen können. Vor allem in olympischen Disziplinen wandern immer wieder Leistungsträgerinnen und -träger in städtische Zentren ab, weil sie dort ein besseres Umfeld zur Verfügung haben. Diese Situation kann durch eine bessere Unterstützung der Thurgauer Sportvereine etwas gebremst werden. Prioritäten werden dabei in den olympischen Sportarten gesetzt.
 
Thurgauer Nachwuchssportlerinnen und -sportler, die sich für einige Zeit dem Spitzensport widmen, sollen dies möglichst lange im eigenen Kanton tun können. Ein zu frühes Verlassen des familiären und beruflichen Umfeldes erachtet der Regierungsrat nicht als erstrebenswert. Der Beitrag von 95 000 Franken aus dem Sport-Toto-Reservefonds für das Jahr 2006 ist ergänzend, er kann nicht die Hilfe von Gemeinden, Schulen, Arbeitgebern und Sponsoren ersetzen.