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Breitbandanschluss soll Teil der Grundversorgung werden

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit den vorgeschlagenen Änderungen bei der Grundversorgung im Fernmeldebereich einverstanden. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort zu Handen des Bundes. Wichtigste Neuerung ist die Aufnahme eines Breitbandanschlusses in die Liste der Grundversorgungsdienste.

Der Bundesrat schlägt Änderungen an der Grundversorgung vor. Im Hinblick auf die Ausschreibung der nächsten Grundversorgungskonzession hat er einen Änderungsentwurf der Verordnung über Fernmeldedienste in die Vernehmlassung geschickt. Dazu schreibt der Regierungsrat, dass er mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden ist und keine Bemerkungen dazu habe.
 
Neu soll eine Breitbandanschluss für den Internetzugang in die Grundversorgung aufgenommen werden. Dafür gilt eine Preisobergrenze, damit Abonnenten, die über keinen Zugang zu Konkurrenzangeboten verfügen, nicht zu hohe Preise zahlen müssen. Ebenfalls sollen zwei neue Massnahmen für Behinderte aufgenommen werden. Die erste besteht in der Bereitstellung eines SMS-Vermittlungsdienstes für Hörbehinderte; die zweite in der Ausdehnung des Verzeichnis- und Vermittlungsdienstes auf Personen mit beschränkter Mobilität, die wegen ihrer Behinderung keine Telefonnummer wählen können.
 
Ausserdem sollen einige Dienste aus der Grundversorgung gestrichen werden, die inzwischen in der Schweiz von zahlreichen Anbietern am freien Markt bereitgestellt werden oder die keinem wesentlichen Bedürfnis mehr entsprechen, oder wenn den Teilnehmern Alternativen zur Verfügung stehen. Schliesslich soll es für nationale Telefonverbindungen auf dem Festnetz nur noch eine einzige Preisobergrenze geben, und die Pflicht zur Bereitstellung von öffentlichen Sprechstellen soll beibehalten werden.
Vernehmlassung Fernmeldedienst  [PDF, 71.0 KB]
 
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