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Gesetzgebung zum elektronischen Patientendossier mangelhaft

Der Regierungsrat sieht die Einführung des elektronischen Patientendossiers als grosse Chance für das Gesundheitswesen. Das Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier sei aber zu sperrig, schwer fassbar und viele Vorgaben würden erst in den Anhängen konkret dargelegt, schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement des Innern.

Das Parlament hat das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) am 19. Juni 2015 verabschiedet. Es legt die Rahmenbedingungen für die Bearbeitung von Daten und Dokumenten im Rahmen des elektronischen Patientendossiers (EPD) fest. Mit dem EPD sollen die Qualität und Sicherheit sowie die Effizienz medizinischer Behandlungen verbessert werden. Dabei haben Datensicherheit und Datenschutz höchste Priorität.

Für den Regierungsrat stellt das EPD eine grosse Chance für das Gesundheitswesen dar. «Durch die Vernetzung der Daten können Doppelspurigkeiten reduziert und Synergien genutzt werden», schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement des Innern. Wegen der Komplexität sei jedoch zu befürchten, dass das Ausführungsrecht die Realisierung und auch die Ausführung verkomplizieren, verteuern und verlangsamen könnte. Ausserdem ist für den Regierungsrat der gesetzlich-hierarchische Aufbau des EPDG zu sperrig, nur schwer fassbar und viele Vorgaben würden erst in den Anhängen konkret und detailliert dargelegt.

Die bundesrätliche Verordnung über das EPD regle zentrale Ausführungselemente wie zum Beispiel die Optionen der Patientinnen und Patienten, die Datenhaltung und Datenübertragung oder die Akkreditierungsanforderungen «grundsätzlich gut und detailliert», schreibt der Regierungsrat weiter. Allerdings werde anderen Elementen bei der Ausformulierung gewisser Artikel nicht genügend Sorgfalt entgegengebracht. «Es sollte stets der Hauptzweck des EPD verfolgt werden, welcher in der Unterstützung, Verbesserung und Vereinfachung des medizinischen Behandlungsprozesses liegt», schreibt der Regierungsrat.

Vernehmlassungsantwort elektronisches Patientendossier [pdf, 31.70 KB]

Formular Vernehmlassungsantwort elektronisches Patientendossier [pdf, 377.49 KB]

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