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Aussprache zum Flughafen Zürich

Im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Entwicklung des Flughafens Zürich informierten am 17. Mai 2006 in Wil Raymond Cron, Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), über die Sachplanung und Luftraumstruktur über der Region Hinterthurgau/Wil sowie zwei Vertreter von Skyguide zur Ausgestaltung des Anflugverfahrens ILS 28 und die zu erwartenden Auswirkungen im betroffenen Gebiet.

Die Aussprache mit dem BAZL und Skyguide erfolgte im Rahmen des zweiten Treffens von Vertretern der Gemeinden der Interkantonalen Regionalplanungsgruppe Wil (IRPG), verschiedener Bürgerbewegungen und des Hauseigentümerverbandes der Region Wil mit den Vorstehern der zuständigen Departemente der Kantone Thurgau und St.Gallen, um verschiedene Fragen zum Flughafen Zürich und seine Auswirkungen auf die Region Wil zu diskutieren. Eingeladen hatten gemeinsam der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes des Kantons St.Gallen, Regierungsrat Josef Keller, sowie der Vorsteher des Departementes für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau, Regierungsrat Hans Peter Ruprecht.

Den erläuternden Ausführungen der Vertreter des BAZL und von Skyguide folgte eine angeregte Diskussion, die sich vorab um den Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) drehte und um die Tatsache, dass die Kantone Thurgau und St.Gallen nicht daran teilhaben. Cron begründete dies damit, dass diese beiden Kantone, wie auch die Nachbarkantone im Süden (Schwyz und Zug), im Gegensatz zu Aargau und Schaffhausen raumplanerisch nicht von der Entwicklung im Flughafen Zürich betroffen sind. Gegenüber kritischen Fragen wies er auf die rechtlichen Grundlagen des SIL-Prozesses hin, an die sich das BAZL halten muss. Die Kantone St.Gallen und Thurgau werden über die Fortschritte im SIL-Prozess informiert und zu Zwischenergebnissen konsultiert. Cron sicherte des Weiteren zu, dass die Kantone St. Gallen und Thurgau in den Koordinationsprozess integriert werden, wenn sich im Verlauf des SIL-Prozesses eine raumplanerische Betroffenheit nach den Vorgaben des Bundesrates ergibt. Regierungsrat Hans Peter Ruprecht kündigte an, noch innert Monatsfrist eine Beschwerde einzureichen mit dem Ziel, den Kanton Thurgau im SIL-Koordinationsprozess zu integrieren. Regierungsrat Josef Keller verdeutlichte, dass das Ziel der Bemühungen weder eine gleichmässige Verteilung des Fluglärms in alle Himmelsrichtungen noch eine gezielte Ostausrichtung der Flugbewegungen sein kann. Vielmehr sei die Nordausrichtung des Flugbetriebs beizubehalten und nur derjenige Flugverkehr zu verteilen, der aufgrund der deutschen Einschränkungen nicht gegen Norden abgewickelt werden kann. Diese Verteilung muss nach sachlichen Kriterien, der Anzahl betroffener Personen, geschehen. Für die weitgehende Nordausrichtung des Flughafen sei die Einführung des gekröpften Nordanflugs von grosser Bedeutung.

Enge Zusammenarbeit zwischen den Kantonen Thurgau und St.Gallen

Zu Beginn der Veranstaltungen orientierten die beiden Regierungsvertreter über die Aktivitäten der Kantone St.Gallen und Thurgau. Gegen die Neugestaltung der Luftraumstrukur, die den Anträgen der beiden Kantonsregierungen nicht Rechnung trägt, wurden Beschwerden eingereicht. Sie dokumentieren in aller Deutlichkeit, dass die Kantone St.Gallen und Thurgau nicht gewillt sind, eine einseitige Verlagerung des Flugverkehrs in östlicher Richtung zu akzeptieren. Die Thurgauer Regierung hat ein Konzept für Lärmmessungen in der Region Hinterthurgau erarbeitet und ersucht den Kanton St.Gallen sowie die Gemeinden der IRPG, sich an der Finanzierung zu beteiligen. Beide Regierungsräte bekräftigten, dass in der Frage der Fluglärmmessungen ein koordiniertes Vorgehen der beiden Kantone angezeigt ist.