Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Bankkunden- und Steuergeheimnis bieten bereits genügend Schutz

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt sowohl die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» als auch den nun unterbreiteten Gegenentwurf ab. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates.

Wie die Volksinitiative will auch der Gegenentwurf in erster Linie das Bankkundenge-heimnis in der Verfassung verankern. Ausserdem soll ein automatischer Informations-austausch im Inland verhindert werden. In Übereinstimmung mit den kantonalen Fi-nanzdirektorinnen und -direktoren lehnte der Regierungsrat bereits früher die Volksinitiative ab, da er der Ansicht ist, dass die finanzielle Privatsphäre der Steuerzahlerinnen und -zahler in der Schweiz bereits gut geschützt ist. Zudem greife die Initiative in das Steuerverfahren der Kantone ein.

Nun lehnt er auch den Gegenentwurf ab. Er ist überzeugt, dass die heute geltenden Bestimmungen den Steuerpflichtigen einen sehr weitgehenden Informationsschutz garantieren. Für ihn ist die vorgesehene Verankerung der finanziellen Privatsphäre in der Verfassung aus Sicht steuerehrlicher Personen unnötig. Er schreibt dazu: «Für die Steuermoral ist es zentral, dass die ehrlichen Steuerpflichtigen darauf vertrauen kön-nen, dass die Steuerbehörden von allen Steuerpflichtigen die Erfüllung ihrer Pflichten einfordern und dazu auch über die notwendigen Instrumente verfügen.»

Im Weiteren weist der Regierungsrat darauf hin, dass Steuerfaktoren heute die Grund-lage für den Zugang zu umfangreichen staatlichen Leistungen bilden. Er nennt z.B. die Krankenkassenverbilligungen, Stipendien, Ergänzungsleistungen, Sozialhilfe und subventionierte Kinderbetreuung. Mit den vorgesehenen neuen Bestimmungen würden den Steuerbehörden selbst bei einem konkreten Hinterziehungsverdacht jene Mittel verweigert werden, die das geltende Recht für die Untersuchung von weiteren, auf den fehlerhaften Steuerdaten basierenden Betrugshandlungen als selbstverständlich erachtet.

Der Regierungsrat ist überzeugt, dass im Steuerstrafrecht über kurz oder lang ein Re-formbedarf besteht. Eine Annahme der Initiative oder des Gegenentwurfs würde jedoch dazu führen, dass der unbefriedigende Zustand in der Verfassung festgeschrieben würde und somit Reformen erschwert bis verunmöglicht würden. Schliesslich weist der Regierungsrat darauf hin, dass ein wesentliches Element des Erfolgsmodells Schweiz sei, dass die staatlichen Rahmenbedingungen der Wirtschaft die rasche Reaktion auf veränderte Markt- und Regulierungsverhältnisse erlauben. Festlegungen in der Verfassung, wie die von der Initiative und des Gegenentwurfs vorgeschlagenen, wären nur noch schwer zu beseitigen und würden somit diese Flexibilität zusätzlich einschränken. Mittel- und langfristig würde damit die Entwicklung des Finanzplatzes Schweiz behindert und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit geschwächt.

Vernehmlassung_Gegenentwurf_Initiative_Schutz_Privatspähre.pdf [pdf, 229.73 KB]