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Schutz- und Überwachungszonen werden aufgehoben

Auf den 1. Mai 2006 werden im Kanton Thurgau alle Schutz und Überwachungszonen, welche im Zusammenhang mit der Vogelgrippe errichtet worden sind, aufgehoben. Das hat der Sonderstab «Tierseuchen» des Kantons Thurgau beschlossen.

Aufgrund der Tatsachen, dass im ganzen Monat April im Thurgau kein mit dem Vogelgrippevirus infizierter Wasservogel mehr gefunden worden ist und dass der Bundesrat die Freilandhaltung für Geflügel ab dem 1. Mai wieder zulässt, hat der Sonderstab «Tierseuchen» beschlossen, alle Schutz- und Überwachungszonen aufzuheben. Damit entfallen alle diesbezüglichen Massnahmen wie zum Beispiel das Anbringen von Plakaten, das Absperren von Uferzonen oder besondere Sicherheitsvorkehrungen beim Einsammeln von Tierkadavern. Das Einsammeln  toter Wildvögel erfolgt weiterhin durch die Polizei und entsprechende Meldungen sind wie bisher an die Nummer 117 zu richten.
 
Weiterhin wird jedoch eine erhöhte Wachsamkeit bei den Geflügelhaltern und den Behörden notwendig sein. So kann gewährleistet werden, dass ein erneutes Auftreten der Vogelgrippe rasch erkannt wird und sofort die notwendigen Massnahmen ergriffen werden können. Sollten erneut Vögel mit dem H5-Virus gefunden werden, müssten lokal unverzüglich wieder Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet werden.