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Massnahmen zum Schutz nationaler Minderheiten

In seiner Stellungnahme zum vierten Bericht der Schweiz zum Schutz nationaler Minderheiten zeigt der Regierungsrat unter anderem auf, was der Thurgau bezüglich Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende macht. Ebenso äussert er sich dazu, wie die Schulen im Thurgau das Thema Antisemitismus und Holocaust abhandeln. Keinen Bedarf sieht er, die Roma als nationale Minderheit anzuerkennen.

Das Europäische Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten ist ein rechtlich verbindliches Abkommen des Europarats, das nationalen Minderheiten das Diskriminierungsverbot, die Meinungs-, Glaubens-, Gewissens-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit garantiert. Darüber hinaus garantiert es besondere Rechte für Minderheiten, insbesondere das Recht des Gebrauchs der eigenen Sprache und das Recht auf ungehinderten Kontakt mit Personen derselben ethnischen, kulturellen, religiösen oder sprachlichen Identität über nationale Grenzen hinweg. Die Schweiz ist dem Rahmenübereinkommen 1998 beigetreten. In der Schweiz betrifft der Schutz nicht nur die traditionellen sprachlichen Minderheiten, sondern auch die jüdische Gemeinschaft und die Fahrenden.

Im dritten Bericht wurde bemängelt, dass es an Plätzen für Fahrende fehle. Der Regierungsrat schreibt dazu, dass im Kanton Thurgau im Jahr 2016 eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden sei mit dem Ziel, die bestehenden vier Stand- und Durchgangsplätze zu sichern sowie nach neuen Plätzen zu suchen. «Der Kanton Thurgau wird die Gemeinden bei der Sicherung und beim Ausbau der bestehenden und bei der planungsrechtlichen Umsetzung der angedachten neuen Plätze unterstützen», heisst es in der Stellungnahme.

Bezüglich der Anerkennung der Roma sowie der Jenischen und Sinti als nationale Minderheit schreibt der Regierungsrat, dass im Thurgau keine Sprach-, Kultur- oder Religionsgemeinschaften ersichtlich seien, die eine Anerkennung als nationale Minderheit benötigten. Vielmehr merkt er an, dass im Thurgau die Schulen aller Stufen ihren Bildungsauftrag gegenüber Angehörigen der genannten Minderheiten unabhängig von einer allfälligen Anerkennung als nationale Minderheit wahrnehmen.

Gemäss dem Übereinkommen müssen die Kantone Massnahmen treffen, dass diskriminierte Menschen kompetente Beratung und Unterstützung erhalten. Im Kanton Thurgau können Migrantinnen und Migranten neu ein Beratungsangebot zu Diskriminierungsfragen in Anspruch nehmen, und sie werden nötigenfalls an geeignete Stellen weitergeleitet. Diese Vorgabe wurde von der kantonalen Fachstelle Integration umgesetzt.

Zur Forderung, die Mehrsprachigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern, erklärt der Regierungsrat, dass die Volksschulen im Thurgau mit ihrem Unterricht in Französisch und Englisch sowie mit Italienisch als Freifach die Grundlage für die spätere Teilnahme an zweisprachigen Programmen lege. Zudem ergänzten zahlreiche Schulgemeinden den Fremdsprachenunterricht mit Schüleraustauschen in romanisch-sprachigen Landesteilen.

Ein weiterer Themenkreis befasst sich mit der Frage, wie Wissen über das Judentum, den Antisemitismus und den Holocaust in den Schulen vermittelt werde. Im Kanton Thurgau – so der Regierungsrat – werde in den heutigen Lehrplänen auf eine explizite Nennung dieser Themen als Unterrichtsziel in der Volksschule verzichtet. Behandelt werden können sie jedoch im Rahmen des Realienunterrichts und im Fach Lebenskunde. Im Mittelschulbereich erfolge die Thematisierung im Rahmen des Geschichts- und Deutschunterrichts. Zu Schulabsenzen aus religiösen Gründen verweist der Regierungsrat auf das Volksschulgesetz. Gemäss diesem sind Absenzen aus wichtigen Gründen, worunter auch religiöse Feiertage fallen, möglich. Entsprechende Empfehlungen gebe es in der Broschüre «Religion und Schule».

Vernehmlassungsantwort Schutz nationaler Minderheiten [pdf, 221.37 KB]