Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Sport-Toto-Verordnung geändert

Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Verwendung des Anteils am Gewinn der Sport-Toto-Gesellschaft geändert. Inskünftig sollen das Departement über die Verwendung von Beiträgen bis 20 000 Franken, das zuständige Amt bis 10 000 Franken entscheiden können.

Eine entsprechende Regelung wurde bereits bei der Gewährung von Kulturbeiträgen aus dem Lotteriefonds Ende 2005 eingeführt und hat sich bewährt. Nun soll die gleiche Kompetenzordnung auch beim Sport-Toto-Anteil des Kantons gelten. Der Departementschef, welcher der Sport-Toto-Kommission vorsteht, soll neu über Beiträge bis 20 000 Franken befinden können, das Sportamt über Beiträge bis 10 000 Franken.  

open positions