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Einverstanden mit Konzept Bär Schweiz

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hält den Entwurf für ein Konzept «Bär Schweiz» für ein gutes und ausgewogenes Arbeitsinstrument. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort zu Handen des Bundesamtes für Umwelt.

Gemäss geltender Verordnung ist das Bundesamt für Umwelt beauftragt, Konzepte für besonders geschützte Arten wie den Bären zu erstellen. Darin sind die Grundsätze über den Schutz, den Abschuss oder Fang, die Verhütung und Ermittlung von Schäden sowie die Entschädigung von Verhütungsmassnahmen festgelegt. Der vorliegende Entwurf des Konzepts «Bär Schweiz» will Rahmenbedingungen schaffen, damit natürlich zuwandernde Bären in der Schweiz leben und sich als Teil einer Alpenpopulation vermehren können. Das Konzept soll ferner die Bevölkerung und die Tourismusverantwortlichen für das konfliktarme Leben mit Bären vorbereiten, die Konflikte mit der Landwirtschaft bezüglich Schäden durch Bären minimieren sowie den Umgang mit Bären und deren Abschuss regeln, wenn sie für den Menschen zum Risiko werden.

Der Regierungsrat begrüsst dieses Konzept, das einerseits den Schutz vor einwandernden Bären gewährleistet und andererseits auch allfälligen Risiken für den Menschen Rechnung trägt. Für den Regierungsrat ist es wichtig, dass sich das Konzept klar dazu bekennt, keine aktiven Aussetzungen in der Schweiz vorzunehmen.

Bezüglich der Feststellung und Entschädigung von Bärenschäden weist er jedoch darauf hin, dass die gewählte Formulierung «Die direkten materiellen Schäden durch Bären werden durch Bund und Kantone gemeinsam entschädigt» zu absolut formuliert ist. Gemäss Jagdgesetz seien nämlich lediglich Schäden an Wald, landwirtschaftlichen Kulturen und Nutztieren zu entschädigen. Andere Schäden durch Bären wie beispielsweise niedergerissene Zäune, zerstörte Bienenhäuser oder beschädigte Stallungseinrichtungen fielen somit nicht unter die Entschädigungspflicht. Damit diesbezüglich durch das Konzept nicht falsche Hoffnungen geweckt würden, sollte offen deklariert werden, welche Schäden überhaupt vergütet würden.

vernehmlassungsantwort_baer_118_2006_5010.pdf  [PDF]