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Für Einführung eines Nuklear-Sicherheitsinspektorats

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau befürwortet die Einführung eines unabhängigen Nuklear-Sicherheitsinspektorats. Diese Auffassung äussert er in seiner Vernehmlassungsantwort zu Handen des Bundes.

Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) ist die Aufsichtsbehörde des Bundes auf dem Gebiet der Kernenergie. Sie beaufsichtigt und beurteilt die schweizerischen Kernanlagen in Bezug auf die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz. Organisatorisch ist die HSK heute ein Teil des Bundesamtes für Energie (BFE). Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sieht das internationale Übereinkommen über nukleare Sicherheit vor, dass die Aufsichtsbehörden organisatorisch von den Stellen, die sich mit Nutzungs- und Wirtschaftsaspekten der Kernenergie befassen, zu trennen sind. Ebenso sieht das im Februar 2005 in Kraft getretene Kernenergiegesetz vor, dass die HSK als Aufsichtsbehörde von den Bewilligungsbehörden getrennt wird. Neu geschaffen werden soll ein Nuklear-Sicherheitsinspektorat als öffentlich-rechtliche Anstalt mit denselben Aufgaben, die das HSK heute wahrnimmt.

Der Regierungsrat begrüsst dieses Vorgehen, weil damit die Forderungen des internationalen Übereinkommens über nukleare Sicherheit und des Kernenergiegesetzes erfüllt werden können. Seiner Ansicht nach können mit dieser Ausgliederung Interessenkonflikte bei der Ausübung der Aufsichtsfunktion vermieden werden. Dem Entwurf für ein Gesetz als Rechtsgrundlage für die Schaffung des Eidgenössischen Nuklear-Sicherheitsinspektorats stimmt der Regierungsrat ebenfalls zu. Allerdings macht er noch einige Änderungsvorschläge, die darauf abzielen, die Unabhängigkeit des Inspektorats zu verstärken.

Nuklear_Missiv_8_2006_3010_DIV.pdf  [PDF]