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Neue Heimaufsichtsverordnung vorgestellt und diskutiert

Die neue Heimaufsichtsverordnung, die seit dem 1. Januar 2006 in Kraft ist, ist von den Heimleiterinnen und -leitern und ihren Trägerschaften grundsätzlich positiv aufgenommen worden. Sie wurden von den zuständigen kantonalen Amtsstellen im Rahmen einer halbtägigen Weiterbildungsveranstaltung in Münsterlingen informiert und hatten Gelegenheit zur Diskussion. Dabei wurden auch kritische Anmerkungen vor allem bezüglich der Regelungsdichte der staatlichen Kontrolle in einzelnen Heimbereichen gemacht.

Die neue Heimverordnung bringt Reformen, die im Wesentlichen die Klärung der Aufsicht, das Vorgehen bei Beanstandungen und Anzeigen sowie die Einführung eines Qualitätsmanagements betreffen. Im Weiteren hat der Regierungsrat den Heimbegriff umfassend definiert. Die Verordnung findet dementsprechend Anwendung für die Institutionen im Alters- und Pflegeheimbereich, im Bereich Kinder- und Jugendheime, bei den Institutionen für Erwachsene mit und ohne Behinderung sowie im Sonderschulbereich.

Im ersten Teil der Veranstaltung erläuterten die zuständigen kantonalen Stellen diese Neuerungen. Den gut 200 anwesenden Thurgauer Heimleiterinnen und Heimleitern sowie den Vertreterinnen und Vertretern der Trägerschaften wurden die neuen Verfahren und Abläufe beim Betrieb der Heime und der Aufsicht über die Heime näher gebracht. Ein wichtiger Aspekt bildete die Vermittlung der Neuerungen im Bereich der Verantwortung für die korrekte Betriebsführung. «Die Eigenverantwortung wird gross geschrieben», merkte dazu Mario Brunetti, Generalsekretär des Departements für Finanzen und Soziales, an. Ziel der neuen Verordnung sei es, die Aufsicht in den Thurgauer Heimen klarer zu regeln und zu optimieren und damit die Heimqualität generell auf einem hohen Stand zu halten und wo nötig zu verbessern.

In der lebhaft geführten Diskussion wurden einerseits allgemeine Fragen zu Themen wie Qualitätsmanagement, Ausbildung von Betreuenden, Datenschutz und Akteneinsicht sowie Auslegung gewisser Bestimmungen gestellt. Kritische Voten gab es bezüglich der Eigenständigkeit der Heime. «Es gibt immer mehr Regelungen im Heimbereich», hielt ein Teilnehmer fest und stellte die Frage, ob die Heime im Thurgau überhaupt noch eigenständige Institutionen seien. Diese Entwicklung hin zu immer mehr staatlichen Regelungen bereite ihm Sorgen. Er forderte Zurückhaltung bei den Kontrollen. Mario Brunetti als Präsident der Heimkommission entgegnete ihm, dass er sich bewusst sei, dass man sich in einem Spannungsfeld zwischen Eigenverantwortung und Vorschriften bewege. Und er fügte an: «Regelungen und Kontrollen sind zum Schutz von Menschen, die in Institutionen leben, notwendig und werden auch von politischer Seite gefordert.» Er schloss mit der Bemerkung, dass es dennoch zuallererst die Heimleiterinnen und Heimleiter seien, welche die Heime führten und auch die Verantwortung für das Wohlergehen der Betreuten dafür trügen.

Ein anderer Fragesteller wollte wissen, ob die hohe Regelungsdichte der Heimverordnung nicht ein kostentreibender Faktor sei. Jakob Weilenmann, Chef des Gesundheitsamtes, erklärte, dass die Heimleistung sowohl ein privates wie auch ein öffentliches Gut sei. Der Staat müsse im Rahmen des öffentlichen Guts Vorschriften machen und diese seien teilweise auch mit Kosten verbunden. Allerdings fügte er an: «Der Staat muss sich immer wieder mit Vernunft und Augenmass überlegen, ob die Vorschriften auch tatsächlich sinnvoll sind und sie gegebenenfalls ändern oder anpassen.»