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Verwaltungsgericht als einziges Versicherungsgericht

Im Kanton Thurgau soll das Verwaltungsgericht einziges Versicherungsgericht werden, zwei bisher in diesem Bereich tätige Rekurskommissionen sollen aufgehoben werden. Das schlägt der Regierungsrat des Kantons Thurgau vor und ermächtigt das Departement für Justiz und Sicherheit, einen entsprechenden Gesetzesentwurf in eine externe Vernehmlassung zu schicken.

Bis anhin besteht im Kanton Thurgau ein Nebeneinander von Verwaltungsgericht und Rekurskommissionen. So ist das Verwaltungsgericht unter anderem zuständig für Beschwerden und Streitigkeiten über die Krankenversicherung, über die Unfallversicherung sowie über die Militärversicherung. Daneben beurteilen die Rekurskommission für Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung und die Rekurskommission für Arbeitslosenversicherung ebenfalls sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten.

Im Interesse einer einheitlichen Rechtssprechung werden die Kantone nun vom Bund verpflichtet, mit der Beurteilung von sozialversicherungsrechtlichen Beschwerden eine gemeinsame Instanz für alle Fälle zu betrauen. Das Nebeneinander von Versicherungsgericht und Rekurskommissionen muss damit aufgegeben werden. Nachdem das kantonale Verwaltungsgericht bereits heute in diesem Bereich tätig ist, erscheint dem Regierungsrat ein Ausbau des Verwaltungsgerichts zum einzigen Versicherungsgericht folgerichtig. Unterstützt wird er in dieser Haltung sowohl von den Vertreterinnen und Vertretern des Verwaltungsgerichts als auch der betroffenen Rekurskommissionen.

Der Regierungsrat rechnet infolge dieser Änderung mit Mehrkosten beim Verwaltungsgericht von rund 717 000 Franken im ersten Jahr und in der Folge mit rund 617 000 Franken jährlich. Demgegenüber entfallen die Kosten für die beiden Rekurskommissionen in der Höhe von rund 500 000 Franken. Somit ergeben sich mit der neuen Lösung Netto-Mehrkosten im ersten Jahr von rund 217 000 Franken. In den Folgejahren dürften rund 167 000 Franken pro Jahr an Mehrkosten anfallen.

Die Umsetzung dieser Vorgabe des Bundes betrifft im Kanton Thurgau mehrere Gesetze und Verordnungen. Sie müssen spätestens auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten. Das Departement für Justiz und Sicherheit schickt nun einen entsprechenden Gesetzesentwurf in eine externe Vernehmlassung. Eingeladen sich dazu zu äussern, sind die im Grossen Rat vertretenen politischen Parteien, der Thurgauische Anwaltsverband, das Verwaltungsgericht, das Obergericht, die betroffenen Rekurskommissionen, das Departement für Inneres und Volkswirtschaft, das Departement für Finanzen und Soziales sowie die Staatskanzlei. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Juni 2006.

Erlauterung Sozialversicherungsrecht  [PDF, 152 KB]

Gesetz Sozialversicherungsrecht  [PDF, 123 KB]