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Mit der Änderung der Glücksspielverordnung nicht einverstanden

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit der Änderung der Glücksspielverordnung nicht einverstanden. Die Grenze zwischen Glücksspiel- und Geschicklichkeits-Spielautomaten werde verwischt, teilt er dem Bund in seiner Vernehmlassungsantwort mit.

Die Geldspielautomatenbranche hat seit dem Ablauf der fünfjährigen Übergangsfrist nach der Änderung des Spielbankengesetzes starke Umsatzeinbussen erlitten. Mehrere hundert Arbeitsplätze mussten abgebaut werden und weitere sind gefährdet. Der Branche ist es offenbar nicht gelungen, die Umsatzeinbrüche durch die Lancierung von echten Geschicklichkeitsspielautomaten mit angemessener Rentabilität aufzufangen. Um einen wirtschaftlichen Betrieb von solchen Geräten zu ermöglichen, schlägt das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement eine Änderung der Glücksspielautomatenverordnung vor. Neu sollen mehr zufallsbestimmte Spielelemente innerhalb eines einzelnen Geschicklichkeitsspiels zugelassen werden.

Der Regierungsrat ist mit dieser Änderung nicht einverstanden. Nach seiner Ansicht wird damit die Grenze zwischen Glücksspiel- und Geschicklichkeitsspielautomaten verwischt. Glücksspielautomaten, bei denen die Möglichkeit eines Gewinns vom Spieler nicht beeinflusst werden kann, dürfen nur in konzessionierten Spielbanken aufgestellt werden. Bei Geschicklichkeitsspielautomaten hängt dagegen der Gewinn im Wesentlichen von der Geschicklichkeit des Spielers ab. Eine Aufweichung der Abgrenzung würde nach Ansicht des Regierungsrates beim Vollzug der Verordnung zu Problemen führen.

Vernehmlassung Glücksspielverordnung  [PDF, 19.0 KB]