Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Unkontrollierte Ausbreitung und Vermehrung von gebietsfremden, invasiven Organismen verhindern

Mit der Revision der Freisetzungsverordnung soll der Umgang mit Organismen in der Umwelt an die neuen Vorgaben des Gentechnikgesetzes angepasst werden. Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die vom Bund vorgeschlagene Anpassung, gibt jedoch zu bedenken, dass den Kantonen mit den neuen Aufgaben auch zusätzliche Kosten übertragen werden.

Am 1. Januar 2004 ist das neue Gentechnikgesetz in Kraft getreten. Mit der Verordnung über den grenzüberschreitenden Verkehr mit gentechnisch veränderten Organismen ist eine erste grössere Konkretisierung erfolgt. Mit einer Revision der Freisetzungsverordnung soll nun ein weiterer Bereich des Gentechnikgesetzes, der Umgang mit Organismen in der Umwelt, an die neuen Vorgaben angepasst werden. Der Regierungsrat stimmt der vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation in die Vernehmlassung geschickten Verordnungsänderung grundsätzlich zu. Mit der vorgeschlagenen Regelung könne die unkontrollierte Ausbreitung und Vermehrung von gebietsfremden, invasiven Organismen verhindert werden, indem die Behörden die nötige Handhabe erhielten. Auch der Erweiterung des Kapitels über Bewilligungen und Meldungen stimmt der Regierungsrat zu. Der Regierungsrat erachtet aber die vorgeschlagene Regelung bei nicht gentechnisch veränderten Organismen als zu wenig risikogerecht. Den inhaltlich weitgehenden Auflagen bei bewilligungspflichtigen Vorhaben stehe lediglich die allgemeine Sorgfaltspflicht gegenüber. Die Einhaltung dieser Pflicht könne jedoch von der Behörde nicht überprüft werden, wenn ihr nicht bekannt sei, wer derartige Versuche durchführe. Der Regierungsrat beantragt daher eine einfache Meldepflicht für alle nicht bewilligungspflichtigen Versuche mit pathogenen (krankheitserregenden) Organismen.

Der Regierungsrat gibt zu bedenken, dass mit der vorgeschlagenen Verordnung den Kantonen verschiedene neue Aufgaben und zusätzliche Kosten übertragen würden. Auf Grund des Spardrucks in den Kantonen und der immer knapperen personellen und finanziellen Ressourcen verlangt er, dass sich der Bund am koordinierten Vollzug der Freisetzungsverordnung stärker beteiligt und die zusätzlichen Kosten der Kantone angemessen mitträgt. Schliesslich merkt er an, dass auf den Aspekt der Haftung ein besonderes Augenmerk zu richten sei. Angesichts der beschränkten Mittel der Kantone sei es bei weitem nicht möglich, eine lückenlose Überwachung der Sorgfaltspflicht sicher zu stellen. Ebenso wenig könne gewährleistet werden, dass die geforderte Bekämpfung von gebietsfremden, invasiven Organismen immer erfolgreich verlaufe. In der Verordnung müsse deshalb ausdrücklich festgehalten werden, dass aus diesen Verpflichtungen der Kantone keine Staatshaftung hergeleitet werden könne, falls es zu Schäden kommen sollte.

Vernehmlassung Freisetzungsverordnung  [PDF, 26.0 KB]