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Bussen für Taucher und Badende am Bodensee

Wer im Bodensee badet oder taucht, muss künftig mit Bussen in der Höhe von 50 Franken rechnen, wenn er oder sie sich nicht an die Vorschriften hält. Das sehen Neuerungen in der Verordnung über die Ordnungsbussen im Schiffsverkehr vor, die der Regierungsrat des Kantons Thurgau beschlossen hat.

Badende sowie Taucherinnen und Taucher, die das Bade- und Tauchverbot im Umkreis von 100 Metern um Hafeneinfahrten, die von Fahrgastschiffen benützt werden, nicht einhalten, werden künftig mit 50 Franken gebüsst. Das gleiche gilt für das Baden und Tauchen um Landestellen der Fahrgastschifffahrt ausserhalb öffentlicher Badeplätze. Ebenfalls eine Busse in der Höhe von 50 Franken erhält, wer das Tauchverbot in markierten Fahrwassern nicht einhält. Diese Änderungen, die der Sicherheit der Wassersportler dienen, hat der Regierungsrat in der Verordnung über die Ordnungsbussen im Schiffsverkehr vorgenommen.

 

Sie wurden notwendig, nachdem der Bundesrat im Dezember 2005 die Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee gemäss Beschluss der Internationalen Schifffahrtskommission für den Bodensee angepasst hatte. Anpassungen sind ferner bei der Nummerierung der Verbotszeichen vorgenommen worden und ebenso ist ein neues Zeichen für das Verbot des Fahrens mit Segelfahrzeugen aufgenommen worden. Schliesslich wird sich das Ordnungsbussenverfahren der Seepolizei künftig nach dem Bedenkfristverfahren im Strassenverkehr orientieren.