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Kanton Thurgau verlangt direkte Mitsprache

Im Rahmen der sogenannten SIL-Koordinationsgespräche für den Flughafen Zürich werden die Grundlagen für die künftigen Betriebsvarianten erarbeitet. Dem Kanton Thurgau wurde die direkte Teilnahme an diesen Gesprächen bislang verwehrt, weil keine «raumplanerische Betroffenheit» gegeben sei. Mit Schreiben vom 16. März 2006 hat das federführende Departement für Bau und Umwelt (DBU) nun einen Antrag auf Erlass einer anfechtbaren Verfügung eingereicht, um seinen Anspruch nötigenfalls gerichtlich geltend zu machen.

Der Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) legt die raumplanerischen Rahmenbedingungen für den Betrieb des Flughafens Zürich fest. Derzeit läuft der Koordinationsprozess zur Erarbeitung der entsprechenden Grundlagen. In diesem Zusammenhang werden sogenannte Koordinationsgespräche durchgeführt, an denen unter Federführung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) neben Unique, Skyguide und Swiss auch die Kantone Zürich, Aargau und Schaffhausen teilnehmen. Trotz wiederholter Anfrage wurde dem Kanton Thurgau eine Teilnahme an diesen Gesprächen verwehrt. Das BAZL stellt sich auf den Standpunkt, der Thurgau sei von den möglichen Betriebsvarianten raumplanerisch nicht betroffen, da keine Grenzwertüberschreitungen im Sinne der Lärmschutzverordnung in Bauzonen der Empfindlichkeitsstufe II zu erwarten seien.

Der Kanton Thurgau hat stets betont, dass ein wirtschaftlicher Betrieb des Flughafens Zürich von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung ist. Der Thurgau ist daher auch bereit, seinen Teil der Lasten zu tragen. Die jüngsten Änderungen des Flugregimes haben insbesondere für den Hinterthurgau erhebliche Belastungen gebracht. Mit der geplanten Inbetriebnahme des Blindlandesystems (ILS) für die Piste 28 wird sich die Situation noch verschärfen, da ab diesem Zeitpunkt neben den heutigen Abflügen gleichzeitig auch Anflüge über dem besagten Gebiet abgewickelt werden.

Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass der Kanton seine Anliegen schon bei der Erarbeitung der Grundlagen für den künftigen definitiven Betrieb des Flughafens einbringen kann. Nachdem im Hinterhurgau bereits heute Grenzwertüberschreitungen in Bauzonen der Empfindlichkeitsstufe I festgestellt werden und künftige Betriebsvarianten noch zusätzlichen Lärm bringen könnten, erscheint auch eine raumplanerische Betroffenheit als gegeben. Mit Schreiben vom 16. März 2006 hat das DBU daher dem BAZL erneut einen Antrag auf Zulassung zu den Koordinationsgesprächen eingereicht. Für den Fall, dass der Antrag abgewiesen wird, verlangt das DBU den Erlass einer anfechtbaren Verfügung, um den Anspruch des Kantons Thurgau nötigenfalls gerichtlich überprüfen zu lassen.

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