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Krankenversicherung: Vorbehalte gegenüber der Lockerung des Territorialitätsprinzips

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau wehrt sich gegen eine unkontrollierte Zusammenarbeit der Krankenversicherer über die Landesgrenzen hinweg. In der Frage der Lockerung des Territorialitätsprinzips in der Verordnung über die Krankenversicherung schliesst er sich der Stellungsnahme der Ostschweizer Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK Ost) an, die Massnahmen gegen eine schleichende Marktöffnung fordert.

Im Bestreben, den Wettbewerb und die wirtschaftlichen Anreize in der Krankenversicherung zu erhöhen, schlägt das Eidgenössische Departement des Innern in einer Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) Massnahmen wie die Lockerung des Territorialitätsprinzips und im Bereich der Medikamente vor.

Gemäss bisherigem Recht übernimmt die obligatorische Krankenpflegegrundversicherung (OKP) nur Leistungen, die in der Schweiz von hier zugelassenen Leistungsträgern erbracht werden. Der Bundesrat möchte die strenge Anwendung des Territorialitätsprinzips durchbrechen und den Grenzkantonen die Möglichkeit geben, medizinische Leistungen im grenznahen Ausland zu beziehen. Im Grenzgebiet Basel-Lörrach wurde ein Pilotprojekt erarbeitet, um Erfahrungen mit der Gesundheitsversorgung zwischen der Schweiz und Deutschland zu sammeln. Unter anderem erwartet der Bund davon auch eine Verbesserung des Preis-/Leistungsverhältnisses bei den schweizerischen Leistungserbringern. Mit der Teilrevision der KVG-Verordnung möchte er darum eine kontrollierte Lockerung des Territorialitätsprinzips zulassen.

Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und
-direktoren der Ostschweizer Kantone (GDK-Ost) befürchtet jedoch, dass mit einer Lockerung des Territorialitätsprinzips Tür und Tor für eine schleichende und unkontrollierte Zusammenarbeit der Krankenversicherer über die Landesgrenzen hinweg, wie sie übrigens bereits heute stattfindet, geöffnet würde. Die GDK Ost fordert mit Nachdruck, dass der Bund die Versuche kontrolliert, auswertet und gestützt auf diese Analysen ein umfassendes Wettbewerbsmodell entwickelt. Nur so könnten die Grundsteine für einen fairen Wettbewerb eingehalten werden.

Da die Spitalplanung in die Hoheit der Kantone fällt, müsse zudem sicher gestellt werden, dass im stationären Bereich einzig die Kantone als Träger von Pilotprojekten in Frage kämen, fordert die GDK Ost. Denn es sind die Kantone , die dafür zu sorgen haben, dass die Investitionen ihrer Steuerzahler und Steuerzahlerinnen in die Spitäler nicht durch unkontrollierte Massnahmen von aussen gefährdet werden. Konsequenterweise müssten im Interesse eines echten Wettbewerbs zwischen in- und ausländischen Leistungserbringern auch ausländische Versicherer in der Schweiz zugelassen werden. Bei einer grundlegenden Überprüfung des Territorialitätsprinzips im Rahmen einer ordentlichen KVG-Revision müsste zudem die Spital-Planungsaufgabe der Kantone hinterfragt und neu definiert werden.

Keine Vorbehalte hat die Thurgauer Regierung bezüglich der vorgeschlagenen Massnahmen im Bereich Medikamente, die Einsparungen durch den vermehrten Einsatz von Generika zum Ziel haben. 

Vernehmlassungsantwort des Regierungsrates  [PDF, 17.0 KB]

Vernehmlassungsantwort der GDK Ost  [PDF, 31.0 KB]

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