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Erweiterung der Schutzzone am Bodensee

Der Sonderstab «Tierseuchen« des Kantons Thurgau hat am Montag die Schutzzone am Bodensee um die Gemeinden Kreuzlingen, Bottighofen, Tägerwilen und Gottlieben erweitert. Dies nachdem eine tote Ente in Konstanz positiv auf das Vogelgrippevirus getestet worden ist.

Am Montagvormittag sind die betroffenen Gemeinden vom Sonderstab «Tierseuchen» darüber informiert worden, dass sie sich neu in der enger gefassten Schutzzone befinden. Die Gemeinden wurden angewiesen, in der Uferzone das Informationsplakat des Bundesamtes für Veterinärwesen aufzuhängen und der Bevölkerung ein Merkblatt mit den wichtigsten Verhaltensregeln zukommen zu lassen. Die Geflügelhalter in dieser neuen Schutzzone werden vom kantonalen Veterinäramt darüber informiert, dass der Geflügelverkehr erheblich eingeschränkt ist und dass eine Meldepflicht für erkranktes Geflügel besteht. Ebenso wird den Geflügelhaltern empfohlen, zusätzliche Desinfektionsmassnahmen bei den Stalleingängen zu treffen.

Mittlerweile umfasst die Schutzzone im Kanton Thurgau insgesamt 15 Gemeinden. Es sind dies Diessenhofen, Basadingen-Schlattingen, Schlatt, Wagenhausen, Eschenz, Mammern, Steckborn, Berlingen, Tägerwilen, Gottlieben, Kreuzlingen, Bottighofen, Romanshorn, Salmsach und Egnach. Die Überwachungszone erstreckt sich weiterhin in einem rund zehn Kilometer breiten Band von der Grenze zum Kanton Zürich im Westen bis zur Grenze zum Kanton St.Gallen im Osten.

Gemäss Mitteilung des Bundesamtes für Veterinärwesen ist am Montag vom Referenzlabor in englischen Weybridge bestätigt worden, dass die im Hafen von Steckborn gefundene Ente mit dem hochansteckenden H5N1-Virus infiziert war. Die Resultate der übrigen im Thurgau mit dem H5-Virus infizierten Wasservögel stehen noch aus.

Vogelgrippe Schutzzone 13.3.06  [PDF, 197 KB]