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Verstellen von Bienen eingeschränkt

Wegen Feuerbrandgefahr untersagt der Regierungsrat das Verstellen von Bienen innerhalb des gesamten Kantons Thurgau vom 1. April bis 31. Mai 2006. Auch der Transport von Bienenvölkern aus dem Thurgau in vom Feuerbrand nicht befallene Gebiete ist während der Blütezeit untersagt.

Bei der Übertragung des Feuerbrandes spielen Bienen eine wesentliche Rolle, indem sie während der Blütezeit Bakterien von kranken auf gesunde Blüten tragen. Werden Bienenvölker aus einem Feuerbrandgebiet in ein Nichtbefallsgebiet gebracht, kann der Feuerbrand am neuen Ort intensiv auftreten. Vom 1. April bis 30. Juni verbietet deshalb der Bund generell das Verstellen von Bienen aus Feuerbrandgebieten. Da im Kanton Thurgau die Bakterienkrankheit mehr oder weniger intensiv flächendeckend aufgetreten ist, gelten alle Thurgauer Gemeinden als Bienensperrgebiet.

Zum Schutz des Kernobstes hat der Regierungsrat beschlossen, das Verstellen von Bienen innerhalb des gesamten Kantons vom 1. April bis 31. Mai 2006 und aus dem Kanton Thurgau hinaus in nicht befallene Gebiete anderer Kantone vom 1. April bis zum 30. Juni 2006 zu verbieten. Werden Bienenstandorte im Juni 2006 innerhalb des Kantons verändert, muss die Fachstelle Pflanzenschutz und Ökologie des LBBZ Arenenberg informiert werden. Von den Verboten ausgenommen sind Bienen, die in Höhenlagen über 1200 Meter gebracht werden oder vor dem Verstellen während mindestens 48 Stunden eingesperrt werden können, sowie Bienenköniginnen.