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Änderung des Landwirtschaftsgesetzes

Im Rahmen der Leistungsüberprüfung schlägt der Regierungsrat vor, dass die Kontrollkosten für den ökologischen Leistungsnachweis in der Landwirtschaft in der Höhe von 286 000 Franken im Jahr künftig von den Beitragsempfängern übernommen werden. In einer Botschaft legt er dem Grossen Rat eine entsprechende Änderung des Landwirtschaftsgesetzes vor.

Bisher hat der Kanton Thurgau noch als einziger Kanton die Kontrollkosten für den ökologischen Leistungsnachweis in der Landwirtschaft zu seinen Lasten übernommen. Nun schlägt er eine Änderung des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes vom 25. Oktober 2000 vor, wonach diese Kosten von knapp 290 000 Franken jährlich zukünftig von den Landwirten zu übernehmen sind. 

Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass es in Anbetracht der beträchtlichen Abgeltungssumme an Direktzahlungen vertretbar ist, dass die Kontrollkosten von den Produzenten übernommen werden. Die internen Kosten der Kontrollstelle für Ökomassnahmen und Labelproduktion (Löhne, Sozialleistungen) werden weiterhin vom LBBZ Arenenberg getragen. Daneben werden die Kosten der Gemeindestellen für Landwirtschaft von den Gemeinden bezahlt. Kanton und Gemeinden sind also nach wie vor im Vollzug der Direktzahlungen beteiligt.

 

Der Vollzug soll auf Verordnungsstufe geregelt werden. Entweder soll ein einheitlicher Pauschalbetrag pro Betrieb (rund 110 Franken) oder ein einheitlicher Anteil der Direktzahlungen pro Betrieb (rund 0,33 Prozent) in Rechnung gestellt werden.