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Schutzzonen im Thurgau ausgeweitet

Der Sonderstab «Tierseuchen» des Kantons Thurgau hat am 3. März 2006 die Schutzzonen auf die Gemeinde Wagenhausen sowie den ganzen Bezirk Diessenhofen mit den Gemeinden Diessenhofen, Basadingen-Schlattingen und Schlatt ausgeweitet. Dies nachdem drei weitere Vogelgrippefälle im angrenzenden Kanton Schaffhausen festgestellt worden sind.

Am Freitag meldete das Bundesamt für Veterinärwesen zwei weitere positiv getestete Wasservögel in der Ostschweiz. Es handelt sich dabei um eine tote in Ente bei der Bibermühle in der Gemeinde Ramsen und ein totes Blässhuhn in Stein am Rhein (beide Kanton Schaffhausen) sowie um einen weiteren toten Wasservogel in Schaffhausen selber. Die angrenzenden Thurgauer Gemeinden Wagenhausen, Diessenhofen, Basadingen-Schlattingen und Schlatt sind deshalb vom Sonderstab «Tierseuchen» sofort von der Überwachungs- in die Schutzzone versetzt worden. Am Freitag sind auch die Untersuchungsergebnisse von fünf weiteren im Kanton Thurgau gefundenen Wasservögeln bekannt gegeben worden; sie sind alle negativ, das H5-Virus konnte nicht nachgewiesen werden.

Im Rahmen der Sofortmassnahmen sind die Behörden der neu in der Schutzzone liegenden Gemeinden informiert worden. Sie wurden angewiesen, in der Uferzone das Informationsplakat des Bundesamtes für Veterinärwesen aufzuhängen und der Bevölkerung ein Merkblatt mit den wichtigsten Verhaltensregeln zukommen zu lassen. Die Geflügelhalter in dieser neuen Schutzzone werden vom kantonalen Veterinäramt darüber informiert, dass der Geflügelverkehr erheblich eingeschränkt ist und dass eine Meldepflicht für erkranktes Geflügel besteht. Ebenso wird den Geflügelhaltern empfohlen, zusätzliche Desinfektionsmassnahmen bei den Stalleingängen zu treffen.

Für die Bevölkerung stellt die Vogelgrippe keine direkte Gefahr dar. Spaziergänge am See oder in der Natur können ohne weiteres unternommen werden. Als einzige Schutzmassnahme sollte man keine toten oder kranken Vögel mit blossen Händen anfassen; der Fund von toten Wildvögeln muss der Polizei gemeldet werden.

 

Vogelgrippezonen_3_3.pdf

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