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Alle untersuchten Wasservögel negativ

Alle bisher auf dem Gebiet des Kantons Thurgau gefundenen toten Wasservögel sind nicht mit dem Vogelgrippevirus infiziert. Das haben die am 27. Februar 2006 eingegangenen Untersuchungsresultate gezeigt. Dennoch hat der Sonderstab «Tierseuchen» seine Arbeit fortgesetzt und weitere Massnahmen beschlossen.

Am Montagmittag sind die Resultate der bisher noch ausstehenden Untersuchungen der im Thurgau gefundenen toten Wasservögel vom Bundesamt für Veterinärwesen bekannt gegeben worden. Alle untersuchten Tiere sind nicht mit dem Vogelgrippevirus infiziert, sind also negativ. Es handelt sich dabei um drei Tafelenten, einen Haubentaucher und ein Blesshuhn. Somit bleibt es im Kanton Thurgau vorläufig bei der Schutzzone mit den Gemeinden Eschenz und Mammern und der Überwachungszone im Gebiet des Untersees zwischen Diessenhofen und Kreuzlingen mit den Begrenzungen an der Thur im Süden, der Kantonsgrenze zum Kanton Zürich im Westen und der Staatsstrasse Kreuzlingen – Weinfelden im Osten.

Der Sonderstab hat sich heute auch mit dem Fall auseinandergesetzt, dass das Vogelgrippevirus in einer Geflügelhaltung auftreten sollte. In einem solchen Fall würde um das Haus oder Gehöft eine Kernzone errichtet, die sofort abgesperrt würde. Ferner würden Desinfektionsschleusen aufgebaut und betrieben werden. Bis zu deren Betrieb würde der gesamte Personenverkehr eingestellt werden. Der ganze Geflügelbestand in dieser Kernzone müsste getötet werden. In den weiter ausgelegten Schutz- und Überwachungszonen würden die gleichen Massnahmen wie bis anhin gelten.

Dass dieser Fall eintritt, wird vom Sonderstab als nicht sehr wahrscheinlich eingestuft, wenn die gebotenen Sicherheitsmassnahmen wie die Stallhaltepflicht strikte eingehalten werden. Ausserdem erachtet er die bereits heute geltenden und auch praktizierten Hygienevorschriften auf gewerblichen Geflügelbetrieben als gut und ausreichend.

Als nächsten Schritt wird der Sonderstab «Tierseuchen» die Thurgauer Gemeindebehörden über die Lageentwicklung und die Massnahmen direkt informieren. Dazu sind die Gemeinden heute zu einer Informationstagung für Dienstag, 28. Februar, eingeladen worden. Nebst Informationen über die Massnahmen in den Schutz- und Überwachungszonen wird gemeinsam die Führungsstruktur Kanton – Gemeinde, beziehungsweise Regionen festgelegt.

Ferner macht der Sonderstab auf die Hotlines des Bundesamtes für Veterinärwesen und des Bundesamtes für Gesundheit sowie auf die Internetseiten dieser Ämter aufmerksam. Dort können grundsätzliche Auskünfte zum Thema Vogelgrippe eingeholt werden.

BVET: Fragen zu Vogelgrippe, Tiere, Tierhaltung, vorbeugende Massnahmen. Tel. 031 322 22 99; Mo - Fr 9 - 17 Uhr, Internet: www.bvet.admin.ch

BAG: Fragen zu Vogelgrippe und Mensch, Impfen, Lebensmittel etc. Tel. 031 322 21 00, Internet: www.bag.admin.ch