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Palliativmedizin wird gesetzlich verankert

Die Palliativmedizin wird gesetzlich verankert. Der Regierungsrat hat das entsprechend angepasste Gesundheitsgesetz rückwirkend auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt. Es enthält nun einen Passus, der festlegt, dass unheilbar kranke und sterbende Menschen mittels medizinischer und pflegerischer Palliativmassnahmen angemessen behandelt und betreut werden sollen. Der Grosse Rat hatte der Änderung im Mai 2005 zugestimmt; die anschliessend anberaumte Referendumsfrist lief unbenützt ab.