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Schutz- und Überwachungszonen angeordnet

Aufgrund eines Vogelgrippefalles in unmittelbarer Nähe zum Kanton Thurgau hat der Sonderstab «Tierseuchen» des Kantons Thurgau am Sonntagnachmittag sogenannte Schutz- und Überwachungszonen angeordnet. Unter die Schutzzone fällt das Gebiet der Gemeinden Eschenz und Mammern. Die Überwachungszone umfasst das Gebiet entlang des Untersees zwischen Diessenhofen und Kreuzlingen, südlich bis zur Thur, westlich bis zur Grenze zum Kanton Zürich und östlich bis zur Staatsstrasse Kreuzlingen - Weinfelden.

In der Schutzzone mit einem Durchmesser von drei Kilometern und der Überwachungszone mit einem Durchmesser mit zehn Kilometern werden die Wildvögel genauer beobachtet und allenfalls beprobt. Jeder tot in diesen Zonen aufgefundene Wasservogel wird auf das H5N1-Virus untersucht. Ferner wird beim Hausgeflügel die Stallhaltepflicht rigoros kontrolliert, Ausnahmebewilligungen gibt es in diesen Zonen nicht. Geflügelhalter werden aufgefordert, bei ihren Stalleingängen geeignete Desinfektionsmassnahmen zu treffen.

In der Schutzzone muss jeder Tierverkehr mit Geflügel gemeldet werden. Es werden Plakate mit den wichtigsten Verhaltensregeln aufgehängt und die Bevölkerung wird angehalten, die zur Zeit trocken liegenden Uferzonen nicht zu betreten, um keinen allenfalls infizierten Vogelkot ans Land zu verschleppen. Aus demselben Grund sollen Hunde in den Uferzonen angeleint werden. Ausserdem wird die Bevölkerung aufgerufen keine Wildvögel zu füttern und wie schon früher mitgeteilt worden ist, sollen tote Vögel nicht angefasst werden. Der Fund ist der Polizei oder dem Veterinäramt zu melden.

Bisher sind am Bodensee auf Schweizer Seite fünf Schwäne und 18 Tafelenten tot aufgefunden und zur Untersuchung weiter geleitet worden. Bei den bisher untersuchten Tieren fielen alle Tests negativ aus, weitere Befunde werden Anfang Woche erwartet.

Der Sonderstab «Tierseuchen» legt Wert auf die Feststellung, dass es sich bei der Vogelgrippe in unserer Gegend nach wie vor um eine Seuche bei Wildvögeln handelt. Im Kanton Thurgau wird alles unternommen, damit die Seuche nicht auf das Hausgeflügel übergreift. Die wichtigste Massnahme in diesem Zusammenhang ist die bereits vor einer Woche verhängte Stallpflicht für das Hausgeflügel, die es nun unter allen Umständen einzuhalten gilt. Im Weiteren macht der Kantonsarzt darauf aufmerksam, dass der Verzehr von einheimischem Geflügel und einheimischen Eiern unbedenklich ist und dass keine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung besteht.