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Neue internationale Gesundheitsvorschriften begrüsst

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau erachtet die neuen internationalen Gesundheitsvorschriften als sinnvoll, insbesondere, dass der Katalog übertragbarer Krankheiten grundsätzlich offen formuliert ist. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund.

Die ersten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) wurden 1951 unter dem Namen «Internationales Sanitätsreglement (ISR)» von der Weltgesundheitsversammlung (WHA) verabschiedet und sind seither dreimal revidiert worden. Die zur Zeit noch geltenden Vorschriften sind ein technisches Reglement zur Kontrolle und Eindämmung von Pest, Cholera und Gelbfieber. Durch eine Totalrevision entstanden daraus die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), die auf alle Ereignisse anwendbar sind, die eine akute Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen können. Hauptziel der IGV ist die Verhinderung der Ausbreitung von Infektionskrankheiten, ohne dabei den internationalen Waren- und Personenverkehr unnötig zu behindern.

In seiner Vernehmlassungsantwort äussert sich der Regierungsrat zu drei Artikeln der neuen IGV. Gemäss Artikel 6 sind die Vertragsstaaten aufgerufen, Ereignisse innerhalb des eigenen Territoriums, die möglicherweise eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite haben, innerhalb von 24 Stunden der WHO zu melden. Dem Regierungsrat scheint diese sehr kurze Frist insofern problematisch als damit die Gefahr besteht, ohne nähere Prüfung Meldungen zu erstatten, die eine unnötige Panik auslösen könnten.

Ausserordentlich begrüsst wird das in Artikel 17 formulierte Prinzip, dass Ziel und Massnahme im richtigen Verhältnis zu stehen haben. Und schliesslich stimmt der Regierungsrat ausdrücklich Artikel 32 zu, wonach bei der Umsetzung von Massnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit die Menschenwürde, die Menschenrechte sowie die fundamentalen Freiheiten der betroffenen Personen zu respektieren seien. Ebenfalls sollen alle Unannehmlichkeiten, die mit solchen Massnahmen einhergehen, in engen Grenzen gehalten werden.

 

Vernehmlassung Gesundheitsvorschriften  [PDF, 17.0 KB]