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Regierungsrat erteilt Aufträge für die NFA-Umsetzung

Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen, kurz NFA, nimmt konkrete Formen an. Das hat den Regierungsrat des Kantons Thurgau veranlasst, für die Umsetzung im Kanton eine formelle Projektorganisation ins Leben zu rufen und dieser die entsprechenden Aufträge zu erteilen.

Bereits im März 2005 hat der Regierungsrat mit Blick auf die Umsetzung der NFA eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die unter anderem die Folgemassnahmen zu koordinieren und die Gesetzesänderungen vorzubereiten hat. Sie hat inzwischen dem Regierungsrat bereits zwei Zwischenberichte unterbreitet. Gemäss Vorschlag dieser Arbeitsgruppe hat der Regierungsrat nun die Projektorganisation ergänzt und angepasst sowie die Aufträge an die Projektgruppen und -untergruppen erteilt. Weiterhin im Zentrum der Arbeit stehen die Koordination aller infolge der NFA notwendigen Folgemassnahmen, die termingerechte Vorbereitung aller auf Stufe Kanton erforderlichen Gesetzes- und Verordnungsänderungen sowie die Sicherstellung einer optimalen Zusammenarbeit mit der Konferenz der Kantone (KdK).

Ferner hat der Regierungsrat beschlossen, dass die Gemeinden in den Themenfeldern, die sie betreffen, fallweise einbezogen werden und dass die Finanz- und Steuerkraftgewichtung bei sachbezogenen Finanzströmen zwischen Kanton und Gemeinden entfallen sollen. Das bedeutet, dass der bisherige indirekte Finanzausgleich, der in einer Vielzahl von Beitragsleistungen über steuerkraftgewichtete Beitragszahlungen wirkt, eliminiert werden soll. Im Gegenzug soll der direkte Finanzausgleich massvoll verstärkt werden.

Das Departement für Finanzen und Soziales wird beauftragt, die Auswirkungen der NFA mit möglichst aktuellen Zahlen für Kanton und Gemeinden zu berechnen. Gemäss Regierungsrat dürfen die Gemeinden in der Gesamtwirkung keine Mehrbelastung erfahren, sondern sollen massvoll in den Genuss des erwarteten positiven Saldos gelangen.

Der Zeitplan sieht die Verabschiedung des Gesetzesbotschaften an den Grossen Rat im Dezember 2006 vor. In den Monaten September und Oktober ist eine externe Vernehmlassung geplant. Nach jetziger Einschätzung dürften mit der Umsetzung der NFA rund ein Dutzend Gesetze geändert oder ergänzt werden müssen. Der Regierungsrat beabsichtigt, die Gesetzesänderungen in einem Paket zusammen mit einem Umsetzungsbericht zu verabschieden und dem Grossen Rat zu unterbreiten.