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Beitragslücken führen zu empfindlichen Leistungskürzungen

Für den Bezug von AHV-Renten, Leistungen der IV sowie Ergänzungsleistungen müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Das Amt für AHV und IV des Kantons Thurgau macht darauf aufmerksam, dass fehlende Beitragsjahre sich sehr negativ auf spätere Rentenberechnungen auswirken

Um Beitragslücken zu vermeiden, sollten sich vorzeitig Pensionierte oder während längerer Zeit Arbeitslose bei der AHV-Gemeindezweigstelle erkundigen, ob sie eventuell als Nichterwerbstätige zu erfassen sind. In diesem Zusammenhang macht das Amt insbesondere geschiedene Frauen sowie nicht erwerbstätige Ehepartner und verwitwete Personen, die kein Erwerbseinkommen erzielen, darauf aufmerksam, dass sie allenfalls als Nichterwerbstätige zu erfassen sind.

Im Amtsblatt Nr. 8 vom Freitag, 24. Februar 2006, sind die Anspruchsvoraussetzungen ausführlich publiziert. Ausserdem orientiert das Amt für AHV und IV über die obligatorische Beitragspflicht der AHV/IV/EO/ALV sowie über die obligatorische Unfallversicherung für alle Arbeitnehmenden.

Eine entsprechende Publikation wird ebenfalls an allen Anschlagstellen der Gemeinden veröffentlicht. Ausserdem können bei den AHV-Gemeindezweigstellen oder beim Amt für AHV und IV (St. Gallerstrasse 13, 8501 Frauenfeld) Merkblätter unentgeltlich bezogen werden. Die AHV-Gemeindezweigstellen sind auch zu direkten Auskünften gerne bereit.