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Rekurs gegen die Regierungsratswahl

Innert der Rechtsmittelfrist ist bei der Staatskanzlei ein Rekurs gegen die Regierungsratswahl vom 12. Februar 2006 eingegangen. Die Eingabe wurde zur weiteren Behandlung an den Grossen Rat weitergeleitet.

Der Grosse Rat wird den Rekurs prüfen und raschmöglichst darüber befinden. Die Genehmigung der Wahl vom 12. Februar 2006 erfolgt nach der Behandlung des Rekurses.