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Vogelgrippe: Tote Wildvögel melden, Stallhaltepflicht umsetzen

<img src="http://ww4.tg.ch/pictures/hahn_kl.jpg" align="left">Nachdem in mehreren europäischen Ländern Wildvögel am Vogelgrippevirus H5N1 gestorben sind, haben auch die Schweizer Behörden reagiert. So gilt ab kommenden Montag, 20. Februar, wieder Stallhaltepflicht für Hühner, Schwimm- und Laufvögel. Ferner wird darauf hingewiesen, dass tote Wildvögel liegen gelassen und gemeldet werden sollen.

Ab nächstem Montag müssen wieder alle Hühner, Schwimm- und Laufvögel in die Ställe. Das hat das Bundesamt für Veterinärwesen verfügt. Für die Tierhalterinnen und Tierhalter heisst das, dass die Tiere in geschlossene Ställe oder in Haltungssysteme mit einer dichten Abgrenzung gegen oben und einer vogeldichten Seitenabgrenzung untergebracht werden müssen. Dabei handelt es sich um eine vorbeugende Massnahme zum Schutz des Nutz- und Ziergeflügels in der Schweiz. In Europa ist das Vogelgrippevirus bisher nur bei Wildvögeln nachgewiesen worden. Menschen sind bei uns zur Zeit nicht gefährdet.

Noch immer gilt, dass Geflügelbestände registriert sein müssen. Geflügelhaltungen, die im Herbst 2005 noch nicht bei der Gemeinde erfasst worden sind, müssen telefonisch beim Veterinäramt des Kantons Thurgau (052 724 24 22) gemeldet werden.

Das Veterinäramt ist sich bewusst, dass vor allem die Stallhaltepflicht bei Wasservögeln wegen des bald einsetzenden Brutverhaltens zu Problemen führen kann. Ebenso können Schwierigkeiten beim Flächenbedarf, dem Zugang zu Wasser oder der Verschmutzung, respektive Hygiene entstehen. Trotzdem ersucht das Veterinäramt, die Vorgaben einzuhalten. Sehen die betroffenen Tierhalter keine Möglichkeit, sollen sie ein schriftliches, begründetes Gesuch an das Veterinäramt richten.

Kulant ist das Veterinäramt mit Ausnahmebewilligungen für Straussen- und Pfauenhaltungen. Ebenso können für Enten- und Gänsehaltungen Ausnahmebewilligungen erteilt werden, wenn keine baulichen Schutzmassnahmen umsetzbar sind. Voraussetzung ist allerdings, dass Enten und Gänse von Hühnern getrennt gehalten werden. Kantonstierarzt Paul Witzig macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Tierhaltungen mit Ausnahmebewilligungen intensiver kontrolliert werden und dass die Kosten für diese zusätzlichen Kontrollen zu Lasten der Tierhalter gehen. Ebenso haben diese Tierhalter eine Meldepflicht für kranke und tote Tiere.

«Tote Wildvögel sollen liegen gelassen und gemeldet werden», hält der Kantonstierarzt unmissverständlich fest. Dabei gelten folgende Vorgaben: Gemeldet werden soll der Fund jedes toten Schwans. Andere Wasser- und Greifvögel nur, wenn mindestens zwei Tiere am gleichen Ort und am gleichen Tag gefunden werden. Bei allen übrigen Vogelarten (Singvögel etc.) soll die Meldung nur beim Auffinden von mindestens fünf toten Tieren erfolgen. «Nicht sinnvoll ist es jedoch, wenn uns jeder tote Spatz gemeldet wird», erklärt der Kantonstierarzt weiter. Ausserdem empfiehlt er, in fremder Umgebung, also beispielsweise auf einem Spaziergang, keine fremden Vögel anzufassen.

Schliesslich macht der Kantonstierarzt darauf aufmerksam, dass im ganzen Kanton Thurgau bis auf weiteres die Durchführung von Geflügelausstellungen und -märkten untersagt ist.

Wichtige Telefonnummern bezüglich Fragen zur Vogelgrippe:

- Hotline des Bundesamtes für Veterinärwesen (für Fragen im Zusammenhang Vogelgrippe-Tier: 031 322 22 99)

- Hotline des Bundesamtes für Gesundheit (für Fragen im Zusammenhang Vogelgrippe-Mensch: 031 322 21 00)