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Waldgesetz: Konzentration auf die Kernziele

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau schliesst sich in seiner Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Waldgesetzes der Stellungnahme der Forstdirektorenkonferenz an. Gleichzeitig fordert er ein einfaches Verfahren bei Kleinstrodungen.

Waldgesetz: Konzentration auf die Kernziele

 

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau schliesst sich in seiner Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Waldgesetzes der Stellungnahme der Forstdirektorenkonferenz an. Gleichzeitig fordert er ein einfaches Verfahren bei Kleinstrodungen.

Mit der Teilrevision des Waldgesetzes sollen die Leistungen des Waldes und der Waldwirtschaft, die der Allgemeinheit zu Gute kommen, gesichert werden. In Bezug auf die finanzielle Unterstützung konzentriert sich der Bund künftig auf den «Schutz vor Naturgefahren» und die «biologische Vielfalt des Waldes». Gleichzeitig sollen günstige Rahmenbedingungen für eine effiziente Wald- und Holzwirtschaft die Nutzung des einheimischen Rohstoffes und erneuerbaren Energieträgers Holz gewährleisten.

In ihrer Stellungnahme fordert die Konferenz der Kantonalen Forstdirektoren (FoDK) eine Überarbeitung der Gesetzesrevision. Die Zielsetzungen des «Waldprogramms Schweiz» seien mit dem vorliegenden Entwurf nicht zu erreichen. Gefordert werden die Konzentration auf die Kernziele der Bundeswaldpolitik sowie Kompetenzen und Spielräume bei der Umsetzung für die Kantone.

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau teilt die Bedenken der FoDK. Für Kleinstrodungen (bei Flächen kleiner als 100 Quadratmeter) fordert er zudem ein einfaches Verfahren, da ihm das administrativ aufwändige Rodungsverfahren für solche Bagatellen unverhältnismässig und unnötig verzögernd erscheint.