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Gestalterische Vorkurse als neues Brückenangebot

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Zahl der Brückenangebote von 400 auf 420 erhöht. Die neu geschaffenen 20 Plätze sind für Absolventinnen und Absolventen von gestalterischen Vorkursen in Zürich und St.Gallen reserviert.

In den grafischen und gestalterischen Berufen ist ein Eintritt in die berufliche Grundbildung in der Regel nur dann möglich, wenn eine Vorbildung im gestalterischen Bereich nachgewiesen werden kann. Diese wird im Rahmen eines gestalterischen Vorkurses erworben. Weil im Kanton Thurgau keine solchen Vorkurse angeboten werden, absolvieren Thurgauer Schülerinnen und Schüler zumeist ein Angebot in den Kantonen St.Gallen und Zürich. In diesen Kantonen bietet der Staat gestalterische Vorkurse als Brückenangebote für Schulabgänger an. Die Kurse sind für Schülerinnen und Schüler dieser Kantone bis auf eine Gebühr von 2000 Franken kostenlos. Von den Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Thurgau werden hingegen die Vollkosten von 16 000 Franken pro Kurs verlangt.

Da mit der jetzigen gesetzlichen Grundlage eine Mitfinanzierung durch den Kanton Thurgau nicht möglich ist, hat der Regierungsrat diese Lücke geschlossen, indem er die Zahl der Brückenangebotsplätze von 400 auf 420 erhöht hat. Diese zusätzlichen Plätze dienen dazu, dass Thurgauer Schülerinnen und Schüler den gestalterischen Vorkurs in Zürich oder St.Gallen wie ein Brückenangebot nutzen können und so ebenfalls lediglich eine Gebühr von 2000 Franken zu entrichten haben. Wer eine Finanzierung des Platzes an einem gestalterischen Vorkurs wünscht, muss vorgängig die Aufnahmeprüfung an die entsprechende staatliche Gestaltungsschule bestehen sowie einen abgeschlossenen Lehrvertrag vorweisen können.

Die neue Zahl von 420 Brückenangebotsplätzen liegt unter dem gesetzlichen Maximum von 15 Prozent des Jahrgangs am Ende der Schulpflicht. Die Gesamtzahl der Brückenangebote wird periodisch aufgrund der Schülerzahlentwicklung überprüft und bei Bedarf angepasst.