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Zulassungsbedingungen für das Erteilen von Englisch an Primarschulen definiert

Im März 2007 hat der Regierungsrat die Eckdaten für die Einführung des Englischunterrichts an Thurgauer Primarschulen festgelegt. Inzwischen wurde ein Konzept für die Weiterbildung von Primarlehrpersonen, die Englisch unterrichten werden, sowie die Zulassungsbedingungen für den Englischunterricht erarbeitet.

Bereits im November 2007 wurden erstmals Zulassungsbedingungen für die Zusatzqualifikation «Englisch an der Primarschule» der Pädagogischen Hochschule Thurgau (PHTG) publiziert. In Reaktionen wurde in der Folge bemängelt, dass die   Vorleistungen der Lehrpersonen zu zurückhaltend anerkannt würden. Diese Rückmeldungen und eine Aussprache mit Beteiligten haben das Departement für Erziehung und Kultur veranlasst, Präzisierungen vorzunehmen und die Voraussetzungen generell darzulegen.
 
Primarlehrerinnen und -lehrer werden zum Englischunterricht zugelassen, wenn sie über ein Diplom für Englisch an der Primarschule einer Pädagogischen Hochschule verfügen, das im Rahmen der generellen Lehrerausbildung oder durch eine Zusatzqualifikation für dieses Fach erworben wurde. Lehrpersonen ohne ein solches Diplom dürfen eingesetzt werden, wenn sie die erforderlichen Sprachkenntnisse, einen Sprachaufenthalt und Englischdidaktikkurse nachweisen können, wobei Sprachdiplome und Sprachaufenthalte, die neun Jahre oder jünger sind, grundsätzlich anerkannt werden.
 
Liegt der Erwerb des Sprachdiploms oder der Sprachaufenthalt länger zurück, kann ein Test absolviert werden. Die Zulassung dieser Personen ohne Englischlehrdiplom einer pädagogischen Hochschule gilt allerdings nur für den Kanton Thurgau, sodass davon auszugehen ist, dass die grosse Mehrheit den Weg über eine Zusatzqualifikation an der Pädagogischen Hochschule Thurgau wählen wird.
 
Eine ausführliche Beschreibung der Zulassungsbedingungen wird im Schulblatt publiziert.