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Für ein schweizweites Pitbull-Verbot

Hunde des Typs Pitbull sollen in der Schweiz verboten werden. Diese Absicht des Bundes wird vom Regierungsrat des Kantons Thurgau befürwortet. Ebenfalls begrüsst wird der Vorschlag, dass die Problematik gefährlicher Hunde auf Bundesebene gelöst wird. Das schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des Bundes.

Damit der Bund Massnahmen zum Schutz des Menschen vor Tieren treffen kann, braucht es eine neue Verfassungsgrundlage. Durch eine Ergänzung der Bundesverfassung soll dem Bund die Kompetenz erteilt werden, Vorschriften zum Schutz des Menschen vor Verletzungen durch Tiere, die vom Menschen gehalten werden, zu erlassen. Auf gesetzlicher Ebene werden die Massnahmen des Bundes im Tierschutzgesetz verankert. Neu sollen Hunde in drei Kategorien eingeteilt werden: wenig gefährliche Hunde, möglicherweise gefährliche Hunde und gefährliche Hunde. Der Bundesrat legt die Einteilung fest. Möglicherweise gefährliche Hunde sollen einer Bewilligungspflicht unterliegen, gefährliche Hunde sollen in der Schweiz verboten werden.

Dass die Problematik gefährlicher Hunde auf Bundesebene gelöst werden soll, begrüsst der Regierungsrat ausdrücklich. Seiner Ansicht nach ist es sinnvoll und aufgrund der heutigen Mobilität wichtig, dass eine einheitliche Rechtslage in der ganzen Schweiz geschaffen wird. Weitergehende Regelungen sollen aber nach wie vor die Kantone erlassen dürfen. Der vorgeschlagene Verfassungsartikel soll insofern erweitert werden, als nicht nur Vorschriften zum Schutz von Menschen, sondern auch von Tieren vor Verletzungen durch andere Tiere, die von Menschen gehalten werden, erlassen werden sollen. Auch andere Tiere und dabei insbesondere andere Hunde seien vor Verletzungen durch Tiere beziehungsweise Hunde zu schützen.

Zu den vorgeschlagenen Änderungen im Tierschutzgesetz schreibt der Regierungsrat, dass ein umfassendes Verbot von gefährlichen Hunden einschneidend sei. Deshalb sollten zu den gefährlichen Hunden nur jene gezählt werden, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial für Menschen und Tiere aufweisen. Zu diesen gehörten vor allem die Hunde des Typs Pitbull, weshalb diese verboten werden sollen. Nach Meinung des Regierungsrates ist eine Leinenpflicht in überbauten Gebieten kaum durchsetzbar. Zum einen sei der Begriff «überbaut» unklar und zum andern könnten dadurch viele Hunde nur noch an der Leine ausgeführt werden. Das würde dazu führen, dass mit vielen Hunden kein korrektes Umweltverhalten mehr geübt werden könnte. Zur Bestimmung, dass Hunde im frei zugänglichen öffentlichen Raum unter Kontrolle gehalten werden müssen, verlangt der Regierungsrat die Ergänzung, dass Hunde auch auf frei zugänglichem privaten Raum unter Kontrolle sein müssen.

Vernehmlassungsantwort gefaehrliche Hunde.pdf  [PDF, 336 KB]