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Verstellen von Bienen eingeschränkt

Wegen Feuerbrandgefahr untersagt der Regierungsrat das Verstellen von Bienen innerhalb des gesamten Kantons Thurgau vom 1. April bis 31. Mai 2007. Auch der Transport von Bienenvölkern aus dem Thurgau in vom Feuerbrand nicht befallene Gebiete ist während der Blütezeit untersagt. Im Juni gilt für Transporte innerhalb des Kantons eine Meldepflicht.

Bei der Übertragung des Feuerbrandes spielen Bienen eine wesentliche Rolle, indem sie während der Blütezeit Bakterien von kranken auf gesunde Blüten tragen. Werden Bienenvölker aus einem Feuerbrandgebiet in ein Nichtbefallsgebiet gebracht, kann der Feuerbrand am neuen Ort intensiv auftreten. In den vergangenen Jahren verbot der Bund deshalb vom 1. April bis 20. Juni generell das Verstellen von Bienen aus Feuerbrandgebieten. In diesem Jahr begnügt er sich damit, den Kantonen die entsprechenden Kompetenzen einzuräumen.

Da im Kanton Thurgau der Feuerbrand mehr oder weniger intensiv flächendeckend aufgetreten ist, hat der Regierungsrat beschlossen, das Verstellen von Bienen innerhalb des gesamten Kantonsgebiets vom 1. April bis zum 31. Mai (Ende der Blütezeit des Kernobstes) zu untersagen. Der Transport von Bienen aus dem Thurgau in vom Feuerbrand nicht befallene Gebiete anderer Kantone ist vom 1. April bis zum 30. Juni untersagt. Werden Bienen im Juni innerhalb des Kantons verstellt, muss die Fachstelle Pflanzenschutz und Ökologie des LBBZ Arenenberg (E-Mail: urs.muellerNULL@tg.ch oder Fax 071 663 33 19) spätestens zwei Arbeitstage vorher informiert werden. Von den Verboten ausgenommen sind Bienen, die in Höhenlagen über 1200 Meter gebracht werden oder vor dem Verstellen während mindestens 48 Stunden eingesperrt werden können, sowie Bienenköniginnen.

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