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Kerosinsteuer soll der Luftfahrt zugute kommen

Im Grundsatz ist der Regierungsrat damit einverstanden, dass künftig die Erträge aus der Flugtreibstoffbesteuerung voll der Luftfahrt zugute kommen. Allerdings dürften dadurch den Kantonen keine Mindereinnahmen erwachsen, schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassung zuhanden des Bundes.

Die Erträge aus der Besteuerung von Flugtreibstoffen sollen nach Ansicht des Bundesrates künftig nicht mehr dem Strassenverkehr zugute kommen, sondern für Massnahmen in den Bereichen Umweltschutz, technische Sicherheit und Schutzmassnahmen innerhalb der Luftfahrt verwendet werden. Das bedingt allerdings die Anpassung von Artikel 86 der Bundesverfassung. Der Bundesrat schlägt nun vor, diesen Artikel so anzupassen, dass für die aus dem Luftverkehr stammenden Gelder die analoge Lösung gilt wie für die Erträge des Strassenverkehrs: Die eine Hälfte des Reinertrages fliesst in die Bundeskasse, die andere Hälfte und der Treibstoffzuschlag kommen der Luftfahrt zugute. Die Einnahmen aus der Kerosinbesteuerung beliefen sich in den letzten Jahren auf durchschnittlich 60,8 Millionen Franken. Nach Abzug des Anteils für die Bundeskasse würden für die Luftfahrt pro Jahr rund 40 Millionen Franken verbleiben.

Grundsätzlich begrüsst der Regierungsrat die vorgeschlagene Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung und er spricht sich für eine teilweise Zweckbindung der Erträge aus. Seiner Ansicht nach dürfen die daraus resultierenden Mindereinnahmen für die Spezialfinanzierung Strassenverkehr aber nicht dazu führen, dass die Mittel, die den Kantonen zufliessen, gekürzt werden.

Vernehmlassungsantwort: Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung und Schaffung einer Spezialfinanzierung Luftverkehr [PDF, 73.0 KB]