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Überzeugtes Ja zur Personenfreizügigkeit

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau setzt sich für die Weiterführung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU und seine Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien ein. Er empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ein Ja zu dieser Vorlage. Er erachtet den freien Personenverkehr für die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz und des Thurgaus als sehr wichtig.

Am 8. Februar 2009 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Weiterführung und die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die Länder Rumänien und Bulgarien ab. Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit wurde im Rahmen der bilateralen Verträge I mit der Europäischen Union (EU) für eine anfängliche Dauer von sieben Jahren bis 31. Mai 2009 abgeschlossen. Die Schweiz muss bis am 31. Mai 2009 entscheiden, ob die Personenfreizügigkeit auf unbestimmte Zeit weitergeführt werden soll. Da Rumänien und Bulgarien am 1. Januar 2007 der EU beigetreten sind, soll das Personenfreizügigkeitsabkommen Schweiz-EU - mit entsprechenden Übergangsfristen - auch auf diese beiden Staaten ausgeweitet werden.

Der Regierungsrat betont, dass die Weiterführung des bewährten Personenfreizügigkeitsabkommens insbesondere für einen Grenzkanton wie den Thurgau von grosser Bedeutung ist. Deutschland ist mit Abstand der wichtigste Handelspartner für den Kanton Thurgau. Der Thurgau pflegt enge Beziehungen zu seinem nördlichen Nachbarn, speziell mit dem deutschen Bundesland Baden-Württemberg, im Rahmen der Zusammenarbeit rund um den Bodensee auch mit dem österreichischen Bundesland Vorarlberg. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass der freie Personenverkehr entscheidend für die Wirtschaft und den Wohlstand in der Schweiz ist und dass er zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen beiträgt. Ein offener Arbeitsmarkt verbessert die Wettbewerbsaussichten der Unternehmen und ermöglicht dem Wirtschaftstandort Schweiz, seine Attraktivität zu bewahren.

Die Zuwanderung im Zug der Personenfreizügigkeit entwickelte sich erwartungsgemäss und nach den Bedürfnissen. Sie verlief jederzeit kontrolliert. So profitiert beispielsweise das öffentliche Gesundheitswesen im Kanton Thurgau von der Personenfreizügigkeit. In erster Linie deutsche Arbeitskräfte sind in den öffentlichen Spitälern und Heimen des Kantons Thurgau kaum mehr wegzudenken. Mehr denn je ist der Kanton Thurgau auf diese qualifizierten Arbeitskräfte angewiesen, um alle Leistungen im Bereich des Gesundheitswesens für seine Einwohnerinnen und Einwohner aufrecht zu erhalten. Umgekehrt eröffnet das Abkommen auch Chancen für den Zugang von Schweizerinnen und Schweizern zum Arbeitsmarkt der EU, und es verbessert ihre rechtliche Stellung in den Ländern der EU.

Ferner erachtet es der Regierungsrat gerade in einer Zeit, in der die wirtschaftlichen Perspektiven weniger sicher sind, als grundlegend, dass die guten Rahmenbedingungen für den Thurgau bewahrt bleiben. Er macht darauf aufmerksam, dass mit der Personenfreizügigkeit alle bilateralen Verträge I verknüpft sind, das heisst, dass eine Kündigung des Freizügigkeitsabkommens auch die anderen Verträge ausser Kraft setzen würden. Diese regeln zu einem wesentlichen Teil den Marktzugang der Schweiz zum europäischen Binnenmarkt. Mit diesem wickelt sich täglich durchschnittlich ein Handel im Umfang von einer Milliarde Franken zwischen der Schweiz und der EU ab.

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