Neuerungen bei der Feuerungskontrolle
<img src="http://ww4.tg.ch/pictures/feuerungskontrolle.jpg" align="left"> Ab der startenden Heizsaison müssen alle Feuerungen die Anforderungen für Abgas- resp. Wärmeverluste einhalten, wie sie bisher nur für Anlagen mit Jahrgang ab 1993 und jünger galten. Auch die Stickoxidwerte werden ab dieser Heizperiode bei allen Anlagen kontrolliert. Dieser Tage wird der Flyer «Saubere Luft dank Feuerungskontrolle» vom Feuerungskontrolleur an alle Anlagenbetreiber verteilt. Der Flyer gibt Auskunft über die aktuellen Änderungen, die Zuständigkeiten für die Feuerungskontrollen und die Pflichten des Anlagenbetreibers.
Neuerungen bei der Feuerungskontrolle
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Ab der startenden Heizsaison müssen alle Feuerungen die Anforderungen für Abgas- resp. Wärmeverluste einhalten, wie sie bisher nur für Anlagen mit Jahrgang ab 1993 und jünger galten. Auch die Stickoxidwerte werden ab dieser Heizperiode bei allen Anlagen kontrolliert. Dieser Tage wird der Flyer «Saubere Luft dank Feuerungskontrolle» vom Feuerungskontrolleur an alle Anlagenbetreiber verteilt. Der Flyer gibt Auskunft über die aktuellen Änderungen, die Zuständigkeiten für die Feuerungskontrollen und die Pflichten des Anlagenbetreibers. Im Thurgau werden über 30 000 Öl- und Gasfeuerungen regelmässig auf ihr Abgasqualität und ihre energetische Wirksamkeit überprüft. Jährlich entlassen die Hausfeuerungen bis 350 Kilowatt Feuerungswärmeleistung etwa 350 Tonnen Stickoxide aus ihren Kaminen; zusammen mit den grösseren Industrie- und Gewerbefeuerungen sind es sogar rund 850 Tonnen pro Jahr. Dies entspricht etwa einem Drittel des Gesamtausstosses von Stickoxiden. Ausserdem gelangen aus Feuerungen Kohlenmonoxid, unverbrannte Anteile sowie Staub und Russ in die Luft – besonders viel, wenn sie schlecht eingestellt oder defekt sind. Alle Anlagen werden kontrolliert Wenig Abgasverlust für alle Saubere Luft dank Feuerungskontrolle Für weitere Fragen zur Organisation der Feuerungskontrolle gibt die Gemeinde Auskunft. Der Flyer «Saubere Luft dank Feuerungskontrolle» informiert über die aktuellen Änderungen, die Zuständigkeiten für die Feuerungskontrollen und die Pflichten des Anlagenbetreibers. Er wird vom Feuerungskontrolleur direkt bei der Kontrolle abgegeben. Einzelexemplare können auch beim Amt für Umwelt, Bahnhofstrasse 55, 8510 Frauenfeld (Tel. 052 724 24 73) oder über umwelt.afuNULL@tg.ch bestellt werden. Weitere Merkblätter zu Neuerungen in der Luftreinhalteverordnung auch unter www.umwelt.tg.ch (AfU Formulare).
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