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Neuerungen bei der Feuerungskontrolle

<img src="http://ww4.tg.ch/pictures/feuerungskontrolle.jpg" align="left"> Ab der startenden Heizsaison müssen alle Feuerungen die Anforderungen für Abgas- resp. Wärmeverluste einhalten, wie sie bisher nur für Anlagen mit Jahrgang ab 1993 und jünger galten. Auch die Stickoxidwerte werden ab dieser Heizperiode bei allen Anlagen kontrolliert. Dieser Tage wird der Flyer «Saubere Luft dank Feuerungskontrolle» vom Feuerungskontrolleur an alle Anlagenbetreiber verteilt. Der Flyer gibt Auskunft über die aktuellen Änderungen, die Zuständigkeiten für die Feuerungskontrollen und die Pflichten des Anlagenbetreibers.

Neuerungen bei der Feuerungskontrolle

 

Ab der startenden Heizsaison müssen alle Feuerungen die Anforderungen für Abgas- resp. Wärmeverluste einhalten, wie sie bisher nur für Anlagen mit Jahrgang ab 1993 und jünger galten. Auch die Stickoxidwerte werden ab dieser Heizperiode bei allen Anlagen kontrolliert. Dieser Tage wird der Flyer «Saubere Luft dank Feuerungskontrolle» vom Feuerungskontrolleur an alle Anlagenbetreiber verteilt. Der Flyer gibt Auskunft über die aktuellen Änderungen, die Zuständigkeiten für die Feuerungskontrollen und die Pflichten des Anlagenbetreibers.

Im Thurgau werden über 30 000 Öl- und Gasfeuerungen regelmässig auf ihr Abgasqualität und ihre energetische Wirksamkeit überprüft. Jährlich entlassen die Hausfeuerungen bis 350 Kilowatt Feuerungswärmeleistung etwa 350 Tonnen Stickoxide aus ihren Kaminen; zusammen mit den grösseren Industrie- und Gewerbefeuerungen sind es sogar rund 850 Tonnen pro Jahr. Dies entspricht etwa einem Drittel des Gesamtausstosses von Stickoxiden. Ausserdem gelangen aus Feuerungen Kohlenmonoxid, unverbrannte Anteile sowie Staub und Russ in die Luft – besonders viel, wenn sie schlecht eingestellt oder defekt sind.

Alle Anlagen werden kontrolliert
Bis anhin wurden Stickoxide bei Anlagen mit Typenprüfung nicht gemessen. Wegen der Sparmassnahmen des Bundes wurde diese Typenprüfung per 1. Januar 2005 aufgehoben und durch eine Konformitätserklärung ersetzt. Diese wird vom Handel ausgestellt. Die Konformitätserklärung garantiert die Einhaltung des Stickoxid-Grenzwertes im Praxisbetrieb nicht zuverlässig. Der Bund hat die Ausnahmeregelung, dass bei kleineren Feuerungen die Stickoxide nicht zu messen sind, aufgehoben. Deshalb werden auch Stickoxide ab dieser Heizperiode bei allen Anlagen regelmässig zusammen mit den anderen Anforderungen kontrolliert. Für die entsprechenden Kontrollen bei Anlagen bis 350 kW sind die Gemeinden zuständig. In den meisten Gemeinden erfüllt der Kaminfeger diese Aufgabe. Bei Überschreitungen des Grenzwertes gelten die bisherigen Sanierungsfristen, längstens bis 2017, je nach Jahr der Inbetriebnahme der Anlage und Art und Ausmass der Überschreitungen.

Wenig Abgasverlust für alle
Auch energetische Aspekte werden bei Feuerungsanlagen überprüft. Abgasverluste dürfen einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Mit der Änderung in der Luftreinhalteverordnung fallen sämtliche Sonderregelungen betreffend dieser Abgasverluste weg. Ab der startenden Heizsaison müssen alle Feuerungen die Anforderungen für Abgas- resp. Wärmeverluste einhalten, wie sie bisher nur für Anlagen mit Jahrgang ab 1993 und jünger galten. Es wird eine Sanierungsfrist von bis zu 10 Jahren gewährt, abhängig auch von den übrigen Kontrollwerten der Anlage.

Saubere Luft dank Feuerungskontrolle
Eine saubere Feuerung spart Heizöl oder Gas, stösst weniger Treibhausgase aus und schont Menschen und Umwelt. Die Feuerungskontrolle leistet einen grossen Beitrag zur Luftqualität in bewohnten Gebieten. Am besten wird das durch einen von der Feuerungsbranche unabhängigen Feuerungskontrolleur gewährleistet. Jede Feuerung muss alle zwei Jahre nach der Luftreinhalteverordnung überprüft werden.

Für weitere Fragen zur Organisation der Feuerungskontrolle gibt die Gemeinde Auskunft. Der Flyer «Saubere Luft dank Feuerungskontrolle» informiert über die aktuellen Änderungen, die Zuständigkeiten für die Feuerungskontrollen und die Pflichten des Anlagenbetreibers. Er wird vom Feuerungskontrolleur direkt bei der Kontrolle abgegeben. Einzelexemplare können auch beim Amt für Umwelt, Bahnhofstrasse 55, 8510 Frauenfeld (Tel. 052 724 24 73) oder über umwelt.afuNULL@tg.ch bestellt werden. Weitere Merkblätter zu Neuerungen in der Luftreinhalteverordnung auch unter www.umwelt.tg.ch (AfU Formulare).